Wird die beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt?


Wenn ein offizielles Dokument, wie beispielsweise ein Abiturzeugnis, eine Urkunde oder ein Vertrag von Deutsch auf eine andere Sprache beglaubigt übersetzt wird, dient dies in der Regel dazu, diese Übersetzung im Ausland anerkennen zu lassen. Durch die Bearbeitung durch einen vereidigten Übersetzer, der dazu befugt ist, eine beglaubigte Übersetzung zu erstellen, können deutsche Dokumente auch im Ausland von Behörden, Ministerien, Universitäten oder anderen Institutionen als offiziell akzeptiert werden. Doch nicht in allen Fällen ist die Anerkennung sicher gewährleistet.

 

Grundsätzlich werden beglaubigte Übersetzungen, die von einem an einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer erstellt wurden, in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens akzeptiert. Damit können deutsche vereidigte Übersetzer Ihre Dokumente beglaubigt übersetzen. Häufig werden solche persönlichen Dokumente auf Englisch, Französisch, Spanisch oder eine andere Sprache übersetzt, um diese für die Arbeit oder das Studium im Ausland anerkennen zu lassen. Falls Sie also Ihre beglaubigte Übersetzung in einem Mitgliedstaat des Haager Abkommens einreichen möchten, ist dies in der Regel möglich. Allerdings können Behörden, Standesämter oder sonstige Einrichtungen auch besondere Formen der Legitimation anfordern.

 

Dies ist in den meisten Fällen dann der Fall, wenn eine Übersetzung in einem Staat anerkannt werden soll, der nicht Mitglied des Haager Abkommens ist. In diesem Fall kann es notwendig sein, eine Überbeglaubigung hinzuzufügen. Über unseren vollumfassenden Übersetzungsservice holen wir eine solche Legitimation gerne auf Wunsch für Sie ein. Ob Sie eine solche Zusatzleistung benötigen, hängt von den Anforderungen der jeweiligen Behörde, bei der Sie Ihre Übersetzung einreichen werden, ab.

 

Auch bei der Anerkennung in Mitgliedstaaten des Haager Abkommens kann eine zusätzliche Legitimation gefordert sein. Dies ist in der Form einer Apostille möglich, welche Sie ebenfalls über unseren Übersetzungsdienst in Auftrag geben können. In unserem Angebotsformular haben Sie die Möglichkeit, Ihre zu übersetzenden Dokumente hochzuladen. Neben der wichtigsten Information, der Sprachkombination (z.B. Deutsch-Englisch oder Deutsch-Französisch), können Sie auch weitere Wünsche und Anforderungen hinterlegen. Dazu zählen sowohl die erwähnten Zusatzleistungen der Apostille oder Überbeglaubigung als auch ein möglicher Expressversand ins Ausland oder die Nennung einer spezifischen Deadline. In unserem unverbindlichen Angebot gehen wir gerne auf die von Ihnen angeforderten Leistungen ein und senden Ihnen ein Angebot über den Preis, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer und alle weiteren Informationen zu.

 

Bei weiteren Fragen zur Anerkennung Ihrer persönlichen Dokumente, empfehlen wir Ihnen, sich bei der jeweiligen Behörde schlau zu machen und nachzufragen, ob eine Form der Überbeglaubigung benötigt wird. Bei allen weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0228/7 63 63 4 63) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!