Kann Embassy Translations auch Originaldokumente beglaubigen und deren Echtheit bestätigen?


Beglaubigte Übersetzungen dienen dazu, offizielle Dokumente aus einer Sprache in eine andere Sprache zu übersetzen, damit diese in einem anderen Land als offiziell anerkannt werden. Für diese Art von Übersetzungen sind vereidigte Übersetzer zuständig, die durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass sie in ihrer jeweiligen Sprachkombination herausragende Fähigkeiten haben und daher auch komplexe Dokumente fehlerfrei übersetzen können.

 

Ein vereidigter Übersetzer ist daher zwar befugt, offizielle Dokumente aus einer Sprache in eine andere Sprache zu übersetzen (z.B. Deutsch-Englisch oder Deutsch-Französisch), aber ein vereidigter Übersetzer oder eine vereidigte Übersetzerin ist nicht dazu zuständig, die Echtheit von offiziellen Dokumenten zu bestätigen. Falls Sie also eine Bestätigung zur Echtheit Ihrer Originaldokumente benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich bei der zuständigen Behörde zu melden und dort eine solche Bestätigung bzw. Beglaubigung in Auftrag zu geben.

 

Allerdings können vereidigte Übersetzer hilfreich sein, wenn Sie Originaldokumente besitzen, die Sie in einem anderen Land offiziell bei einer Behörde, einem Ministerium oder einer Universität anerkennen lassen möchten. Dann kann das deutsche Dokument über unser Online-Übersetzungsbüro in die von Ihnen gewünschte Zielsprache beglaubigt übersetzt werden, sodass die jeweiligen Behörden die deutschen Textinhalte verstehen und akzeptieren können. Natürlich ist es auch möglich, anderssprachige Dokumente von vereidigten Übersetzern auf Deutsch übersetzen zu lassen (z.B. Spanisch-Deutsch oder Italienisch-Deutsch).

 

Wir arbeiten mit vereidigten Übersetzern für alle Sprachen zusammen und können daher auch beglaubigte Übersetzungen Ihrer offiziellen Dokumente in oder aus allen Sprachen erstellen. Häufig wird beispielsweise ein Abiturzeugnis auf Englisch oder Französisch übersetzt, um dieses an einer ausländischen Universität oder einem neuen Arbeitsplatz anerkennen zu lassen. Falls Sie eine solche Übersetzung Ihrer Dokumente wünschen, können Sie in unserem Angebotsformular gerne ein unverbindliches Angebot anfordern. Dort können Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Übersetzung hinterlegen und uns zukommen lassen. Anschließend erstellen wir in Rücksprache mit unseren vereidigten Übersetzern ein unverbindliches Angebot, das unter anderem den Preis beinhaltet, und senden Ihnen dies schnellstmöglich zu.

 

Außerdem kann es sein, dass Sie je nach Zielland Ihrer beglaubigten Übersetzung eine Apostille oder Überbeglaubigung für Ihre Übersetzung benötigen. Wenn Sie diese Wünsche oder Anforderungen an Ihre Übersetzung im Angebotsformular hinterlegen, erstellen wir Ihnen auch gerne diesbezüglich ein unverbindliches Angebot. Bei weiteren Fragen zur Anerkennung von beglaubigten Übersetzungen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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