Kann Embassy Translations auch Originaldokumente beglaubigen und deren Echtheit bestätigen?


Nein, denn dafür sind vereidigte Übersetzer nicht zuständig. Sie müssten sich diese zunächst bei der übergeordneten Behörde (abhängig vom Dokument bei z.B. der Bezirksregierung, Bundesverwaltungsamt etc.) einholen. Wenn es sich um ausländische Dokumente handelt, müssen Sie sich ebenfalls an die entsprechende Stelle wenden. Diese können Sie dann von unseren vereidigten Übersetzern beglaubigt übersetzen lassen.


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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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