Zum Inhalt springen

Können auch handschriftliche Texte beglaubigt übersetzt werden?


Grundsätzlich kann jedes offizielle Dokument auf eine andere Sprache beglaubigt übersetzt werden. Häufig sind dies beispielsweise Urkunden, Verträge oder Zeugnisse, die von einem vereidigten Übersetzer bearbeitet werden, sodass eine beglaubigte Übersetzung der Inhalte entsteht. Es kann, insbesondere bei älteren Dokumenten, vorkommen, dass gewisse Teile des Originaldokuments handschriftlich geschrieben wurden. Auch diese Passagen können von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt werden.

Ein vereidigter Übersetzer ist dazu befugt, für eine oder mehrere bestimmte Sprachkombinationen beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Beispielsweise kann ein vereidigter Übersetzer für Englisch beglaubigte Übersetzungen mit der Sprachkombination Englisch-Deutsch und Deutsch-Englisch erstellen. Diese Vereidigung gilt für keine bestimmte Dokumentenart, sondern umfasst jedes offizielle Dokument, das auf einer der beiden Sprachen geschrieben wurde.

Da bei einer beglaubigten Übersetzung jedes Wort und jeder Begriff korrekt und kontextbezogen in die andere Sprache übersetzt werden muss, gilt dies auch für handschriftlich geschriebene Passagen. Falls diese Wörter für den jeweiligen vereidigten Übersetzer nicht lesbar sind, kann der Abschnitt als „unkenntlich“ markiert werden.

Sollten Sie also eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder eines anderen Dokuments, auf dem handschriftliche Wörter geschrieben sind, benötigen, können Sie diese problemlos bei uns bestellen. Dafür können Sie Ihre Dokumente sicher und einfach in unserem Angebotsformular hochladen und uns mitsamt allen weiteren Informationen zusenden. Wir erstellen nach Rücksprache mit unserem zuständigen vereidigten Übersetzer ein faires, transparentes und unverbindliches Angebot, das individuell auf Ihre Dokumente zugeschnitten ist.

Übrigens: Auch rein handschriftlich geschrieben Dokumente können grundsätzlich beglaubigt übersetzt werden. Falls Sie sich unsicher sind, ob der vereidigte Übersetzer jedes Wort auf dem handschriftlich geschriebenen Dokument lesen kann oder falls Sie Anmerkungen zur Schreibweise bestimmte Eigennamen auf den Dokumenten haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder einen entsprechenden Hinweis im Angebotsformular hinterlegen. Wir halten anschließend gerne Rücksprache mit unserem zuständigen Übersetzer und mit Ihnen.


Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

Angebot anfordern

0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


 

Ihr Angebot erhalten Sie meist innerhalb weniger Stunden, oft schneller.

 

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0800 55 133 07) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!