Was ist der Unterschied zwischen einem allgemein ermächtigten, beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer?


In Deutschland werden beglaubigte Übersetzungen von speziell ausgebildeten und an deutschen Gerichten vereidigten Übersetzern erstellt. Diese haben aber je nach Region und persönlicher Ausdrucksweise unterschiedliche Namen. Eine beglaubigte Übersetzung kann somit von einem allgemein ermächtigten Übersetzer, einem beeidigten Übersetzer, einem vereidigten Übersetzer oder einem öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden.

 

Diese verschiedenen Bezeichnungen beschreiben in der Regel dasselbe. Falls Sie auf der Suche nach einem geeigneten vereidigten Übersetzer für die von Ihnen gewünschte Sprachkombination sind, ist es nur wichtig, dass Sie darauf achten, dass dieser an einem deutschen Gericht beeidigt ist und somit durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über herausragende Sprachkenntnisse in den relevanten Sprachen verfügt. Aufgrund dieser Qualifikation kann ein beeidigter Übersetzer beglaubigte Übersetzungen erstellen, die in vielen Staaten anerkannt werden.

 

In unserem Online-Übersetzungsbüro erhalten Sie eine solche beglaubigte Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt wurde, für alle Sprachen. Wir arbeiten mit vereidigten/beeidigten Übersetzern für Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch und allen anderen Sprachen zusammen, sodass Sie Ihre Dokumente gerne von unseren Übersetzern für die Anerkennung in Deutschland oder einem anderen Land übersetzen lassen können. Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit vielen Übersetzern ist es möglich, ausländische Dokumente auf Deutsch sowie deutsche Dokumente auf eine andere Sprache übersetzen zu lassen.

 

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, dass Sie sich an die Vorgaben von der jeweiligen Institution, bei der Sie Ihre Übersetzungen einreichen möchten, halten sollten. Sollten Sie also die Vorgabe erhalten haben, dass ein „öffentlich bestellter Übersetzer“ oder ein „allgemein ermächtigter Übersetzer“ eine beglaubigte Übersetzung anfertigen soll, können auch vereidigte bzw. beeidigte Übersetzer diese Aufgabe erledigen, da es sich lediglich um unterschiedliche Bezeichnungen handelt. Bei uns erhalten Sie also eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnisses, Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder jedes anderen Dokuments.

 

Für ein unverbindliches Angebot können Sie Ihre Dokumente schnell und einfach in unserem Angebotsformular hochladen und uns mitsamt allen weiteren Wünschen und Anforderungen an Ihre Übersetzung zusenden. Wir melden uns anschließend schnellstmöglich mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen zurück. Bei weiteren Fragen bezüglich Ihrer persönlichen beglaubigten Übersetzung oder falls Sie sich unsicher sind, welche Art von Übersetzer Ihre Übersetzung erstellen sollte, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0228/7 63 63 4 63) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!