In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns eine vollständige Kopie des zu übersetzenden Dokuments senden. In seltenen Fällen besteht die zuständige Behörde auf einer Übersetzung anhand des Originals oder anhand einer beglaubigten Kopie. Bitte klären Sie deshalb zuerst mit der zuständigen Behörde genau ab, ob eine Übersetzung am Original notwendig ist. Wenn Sie uns dieses in Rücksprache mit uns zusenden, können wir dies selbstverständlich mit der beglaubigten Kopie verbinden.
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