Die Übersetzung


Wie viel Zeit nimmt eine Übersetzung in Anspruch?

Wie viel Zeit eine Übersetzung benötigt, hängt hauptsächlich von der Art der Übersetzung und dem Umfang ab. Einseitige Urkunden auf denen kaum Text ist, sind natürlich schneller zu übersetzen als ausführliche Arbeitszeugnisse oder seitenlange Verträge. Wie viel Zeit benötigt wird, hängt auch davon ab, wie ausgeslastet die Übersetzer sind. Wir und unsere Übersetzer geben aber unser bestes, Ihnen schnellstmöglich Ihre Übersetzung zu liefern! Im Rahmen unseres unverbindlichen Angebotes geben wir Ihnen stets eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Arbeitszeit an. Wenn Sie eine Übersetzung zu einem bestimmten Termin vorliegen haben müssen, so lassen Sie es uns bitte wissen. Gerne versuchen wir die Übersetzung dann als Express-Lieferung zu Ihrem Wunschtermin anzufertigen.

Welche Arten von Texten und Dokumenten können Sie übersetzen?

Im Grunde kann jeder Text übersetzt werden, solange er für uns bzw. die Übersetzer lesbar ist. Aber selbst wenn ein Text schwer lesbar ist, weil er zum Beispiel handschriftlich verfasst wurde, ist dies kein Ausschlusskriterium für Ihr Dokument: Unsere vereidigten Übersetzer und Fachübersetzer versuchen stets in Ihrem Interesse die Dokumente nachvollziehbar anzufertigen. Bei unklaren Stellen würden wir Rücksprache mit Ihnen halten, um die Übersetzung zu Ihrer Zufriedenheit anfertigen zu können. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich der Übersetzer bei unleserlichen Stellen das Recht vorbehält, die Passagen als „unleserlich“ zu kommentieren.

Gibt es bestimmte Kriterien, die ein Text erfüllen muss, um übersetzt werden zu können?

Jeder Text kann von uns übersetzt werden, solange er leserlich ist! Dies gilt auch für Texte, die handschriftlich verfasst wurden. Wenn Passagen schwer zu lesen sind, würden wir natürlich Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen, da es Ihnen oftmals besser möglich ist, Namen von Verwandten in Dokumenten zu erkennen.

Wichtig: Es gibt immer wieder Momente, in denen aber auch durch Ihre Mithilfe bestimmte Passagen, Namen oder Wörter von unseren Übersetzerkollegen nicht leserlich sind. Dann ist der Übersetzer gezwungen, den Vermerk „unleserlich“ im Dokument zu machen. Aber grundsätzlich ist es natürlich unser Interesse Ihre Übersetzungen so vollständig wie nur möglich zu erstellen.


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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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