Warum ist die Lieferzeit für eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille oder Überbeglaubigung länger?
In der Regel dient eine beglaubigte Übersetzung zur internationalen Kommunikation. Egal, ob für private oder geschäftliche Zwecke können beglaubigte Übersetzungen von einem offiziellen Dokument aus einer bestimmten Sprache in eine andere Sprache die offizielle Anerkennung dieses Dokuments in einem anderen Land ermöglichen. Falls Sie also ein deutsches Dokument bei einer ausländischen Behörde, einem Ministerium oder einer Universität anerkennen lassen möchten, ist eine beglaubigte Übersetzung in vielen Fällen notwendig.
Eine beglaubigte Übersetzung des Abiturzeugnisses, der Geburtsurkunde oder der Heiratsurkunde kann somit von ausländischen Behörden gefordert werden, damit diese die Inhalte verstehen und das Dokument als offiziell akzeptieren kann. Dies gilt natürlich auch für englische, französische, spanische oder anderssprachige Dokumente, die in Deutschland eingereicht werden. In beiden Fällen können die jeweiligen Behörden oder Universitäten jedoch auch weitere Anforderungen an Ihre beglaubigte Übersetzung stellen, die Sie vor der Einreichung Ihrer Unterlagen beachten sollten.
Als Online-Übersetzungsbüro erstellen wir für Sie gerne eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente in oder aus jeder Sprache. Apostillen dienen dabei als Beglaubigungsform, die von Mitgliedstaaten des Haager Abkommens angefordert werden dürfen, während Überbeglaubigungen von den übrigen Staaten erwünscht werden können.
Beide Beglaubigungsformen holen wir auf Wunsch gerne für Sie ein. In unserem Angebotsformular, wo Sie Ihre zu übersetzenden Dokumente als Scans hochladen können, können Sie zudem weitere Wünsche und Anforderungen an Ihre beglaubigte Übersetzung hinterlegen. Dieser zusätzliche Arbeitsschritt nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch, sodass sich die Lieferzeit von beglaubigten Übersetzungen mit einer Apostille oder Überbeglaubigung länger gestalten kann als die Übersetzung desselben Dokuments ohne eine solche zusätzliche Beglaubigung. In unserem unverbindlichen Angebot, das Sie von uns vor dem Beginn des Übersetzungsprozess erhalten, ist neben dem Preis auch die voraussichtliche Bearbeitungsdauer vermerkt, sodass Sie über die voraussichtliche Lieferzeit informiert sind.
Bei weiteren Fragen zu Apostillen oder Überbeglaubigungen für beglaubigte Übersetzungen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
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