Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?


Viele Behörden im In- und Ausland benötigen eine beglaubigte Übersetzung von fremdsprachigen Dokumenten, damit diese anerkannt werden können. Typische Dokumente sind beispielsweise: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Universitätsdiplome, Arbeitszeugnisse, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Führerscheine oder Scheidungsurteile.

 

Die beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente kann zum Beispiel bei Gericht, der Ausländerbehörde, Universitäten, dem Bürgeramt, potentiellen Arbeitgebern und anderen offiziellen Stellen vorgelegt werden.


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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


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