Amtliche Dokumente wie beispielsweise Geburtsurkunden müssen bei Behörden in der Regel als beglaubigte Übersetzung eines gerichtlich anerkannten Übersetzers eingereicht werden. Am Ende der Übersetzung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und versieht das Dokument mit seinem Stempel und seiner Unterschrift. Die Übersetzung wird anschließend mit einer Kopie des Ausgangstextes untrennbar miteinander verbunden.
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