Geburtsurkunde arabisch beglaubigt übersetzen lassen

 

Anerkennungsgarantie*
Bei allen deutschen Behörden gültig
Zahlung nach Lieferung
Bezahlen Sie erst bei Erhalt

Zertifizierte Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer Arabisch-Deutsch

✓ Amtliche Übersetzung arabischer Geburtsurkunden für sämtliche Behörden
✓ Staatlich ermächtigter Übersetzer für Arabisch mit offizieller Beglaubigung
✓ Express-Bearbeitung in 24 Stunden verfügbar
✓ Bezahlung erst nach Zustellung – völlig risikofrei
✓ Digitaler Vorab-Versand per E-Mail möglich

Sie benötigen eine amtliche Übersetzung Ihrer arabischen Geburtsurkunde (شهادة ميلاد) für deutsche Institutionen? Sei es für Eheschließung, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel oder Familienzusammenführung? Bei uns sind Sie richtig! Wir fertigen präzise Übersetzungen Ihrer arabischsprachigen Geburtsdokumente an.

Unsere staatlich ermächtigten Arabisch-Übersetzer verfügen über umfassende Expertise bei arabischen Personenstandsdokumenten und beherrschen die Feinheiten der arabischen Schrift sowie die offiziellen Transkriptionsvorschriften. Zahlreiche Menschen aus arabischsprachigen Ländern in Deutschland sind auf übersetzte Dokumente angewiesen und wir unterstützen Sie zügig und professionell.

Zu beachten: Deutsche Ämter akzeptieren ausschließlich beglaubigte Übersetzungen von staatlich anerkannten Übersetzern. Unsere zertifizierte Übersetzung aus dem Arabischen erfüllt sämtliche rechtlichen Vorgaben gemäß § 142 ZPO und wird von Standesämtern, Ausländerbehörden, BAMF sowie Gerichten anerkannt.

Wofür benötigen Sie eine übersetzte arabische Geburtsurkunde?

Deutsche Staatsbürgerschaft

 

Einbürgerungsbehörden und das Bundesamt für Migration verlangen zwingend eine beglaubigte Übersetzung zur Identitäts- und Abstammungsprüfung. Der Übersetzer muss vereidigt sein.

Hinweis: Das Dokument sollte üblicherweise nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Eheschließung in Deutschland

 

Für die Trauung mit einem deutschen Partner verlangt das Standesamt eine amtliche Übersetzung Ihrer arabischen Geburtsurkunde. Die Transkription der Namen muss exakt erfolgen.

Tipp: Häufig wird zusätzlich eine Legalisation benötigt – wir beraten Sie gerne dazu.

Aufenthaltsgenehmigung & Visa

 

Für Arbeitsvisum, Blue Card, Studienaufenthalt oder Familiennachzug ist eine Übersetzung aus dem Arabischen als Identitätsnachweis bei der Ausländerbehörde erforderlich.

Wichtig: Bei Familiennachzug müssen auch die Geburtsurkunden der Kinder übersetzt werden.

Geburtsregistrierung

 

Kommt ein Kind in Deutschland zur Welt und ein Elternteil besitzt die arabische Staatsbürgerschaft, muss die elterliche Geburtsurkunde dem Standesamt in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Hochschulen & Immatrikulation

 

Zahlreiche Universitäten fordern bei der

Einschreibung eine übersetzte Geburtsurkunde, insbesondere wenn der Name auf dem Schulzeugnis abweicht oder ausländische Zeugnisse eingereicht werden.

 

Erbangelegenheiten

 

Bei internationalen Erbfällen dient die beglaubigte Übersetzung der arabischen Geburtsurkunde als Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse vor deutschen Gerichten und Notaren.

So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in 4 einfachen Schritten

1

Dokument hochladen

Laden Sie Ihre arabische Geburtsurkunde (شهادة ميلاد) über unser Formular hoch oder senden Sie sie per E-Mail zu. Ein Scan oder qualitativ gutes Handyfoto genügt vollkommen. Das Originaldokument bleibt sicher bei Ihnen, denn wir benötigen es nicht.

2

Unverbindliches Festpreisangebot

Sie ein transparentes Angebot zu einem festen Preis. Keinerlei versteckte Gebühren, keine unerwarteten Zusatzkosten – nur ein fairer Preis für Ihre zertifizierte Übersetzung.

3

Fachgerechte Übersetzung

Nach Ihrer Auftragsbestätigung übersetzt ein staatlich ermächtigter Arabisch-Übersetzer Ihr Dokument präzise. Alle arabischen Zeichen werden korrekt transkribiert und die Übersetzung erhält Stempel sowie Unterschrift.

4

Lieferung & Bezahlung

Die beglaubigte Übersetzung erreicht Sie per Post (inklusive Originalstempel und Unterschrift). Optional: Scan vorab per E-Mail. Bezahlung erfolgt erst nach Erhalt – völlig ohne Risiko für Sie!

Warum wir der richtige Ansprechpartner sind

15+

Jahre Fachkompetenz

Langjährige Erfahrung mit Arabisch-Deutsch Übersetzungen und fundierte Kenntnis behördlicher Anforderungen

4,9/5 ★★★★★

Kundenzufriedenheit

Hervorragende Durchschnittsbewertung basierend auf über 800 Kundenbewertungen für arabische Übersetzungen

100%

Muttersprachliche Übersetzer

Arabische Muttersprachler mit exzellenten Deutschkenntnissen und staatlicher Ermächtigung

Amtliche Anerkennung

Beglaubigte Übersetzungen mit vollständiger Rechtsgültigkeit bei allen deutschen Behörden nach § 142 ZPO

DSGVO

Vollständige Vertraulichkeit

Strenge Datenschutzstandards gemäß DSGVO für Ihre persönlichen Dokumente

1:1

Persönliche Betreuung

Individuelle Beratung per Telefon oder E-Mail bei Beratung oder Problemen

Kundenerfahrungen mit unserem Übersetzungsservice

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basierend auf 812+ Bewertungen
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"Die Übersetzungsanfrage war unkompliziert und der gesamte Ablauf verlief zügig. Besonders positiv fand ich die hilfreichen Hinweise und Ratschläge, damit alles korrekt für die Behörde war. Absolut empfehlenswert."

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"Mein Auftrag wurde fristgerecht fertiggestellt, die Kommunikation war effizient und problemlos. Bei zukünftigem Übersetzungsbedarf werde ich definitiv wieder auf diesen Service zurückgreifen."

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"Sehr zufrieden mit dem Service. Nach dem telefonischen Erstkontakt übermittelte ich meine Dokumente digital und erhielt zeitnah die Übersetzung per E-Mail, gefolgt von der beglaubigten Version per Post."

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Besonderheiten arabischer Geburtsurkunden bei der Übersetzung

Arabische Schrift & Richtung

Arabische Geburtsurkunden sind in arabischer Schrift verfasst und werden von rechts nach links gelesen. Ein vereidigter Arabisch-Übersetzer muss die Namen nach den offiziellen Transkriptionsrichtlinien präzise ins lateinische Alphabet übertragen. Das ist wichtig für die korrekte Schreibweise in deutschen Dokumenten. Zudem gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Geburtsurkunden aus verschiedenen arabischen Ländern (Syrien, Ägypten, Irak, Marokko, etc.). Diese regionalen Besonderheiten müssen beachtet werden.

Beispiel: محمد → Muhammad (nicht Mohammed oder Mohamed)

Namensstruktur

Arabische Namen folgen einer spezifischen Struktur (Vorname, Vatersname, Großvatername, Familienname). Unsere erfahrenen Übersetzer kennen diese Konventionen und stellen die korrekte Zuordnung für deutsche Behörden sicher.

Beispiel: علي بن محمد بن أحمد الحسن → Ali Muhammad Ahmad Al-Hassan

Islamischer & Gregorianischer Kalender

Manche arabische Geburtsurkunden enthalten sowohl das islamische (Hijri) als auch das gregorianische Datum. Bei der Übersetzung wird das gregorianische Datum verwendet und korrekt ins deutsche Format übertragen.

Beispiel: ١٥/٠٣/١٩٩٠ → 15. März 199

Detaillierte Informationen zu Geburtsurkunden aus verschiedenen arabischen Ländern

Syrien

 

Besonderheit: Häufig zweisprachige Urkunden (Arabisch/Französisch) aufgrund des französischen Mandats. Spezielle Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen und Prägesiegel sind üblich.

Dokumentenformat: Ältere Dokumente können handschriftliche Einträge enthalten, während neuere oft maschinell erstellt sind.

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation gelten besondere Regelungen für syrische Dokumente. Bei beschädigten oder unvollständigen Urkunden kann der Übersetzungsprozess komplexer sein.

Ägypten

 

Besonderheit: Seit 2008 computergestützte Urkunden mit Barcode zur digitalen Verifikation. Ältere Urkunden (vor 2008) häufig handschriftlich mit Stempeln.

Format: Standardisiertes A4-Format mit prominentem nationalem Wappen (Adler von Saladin).

 

Irak

 

Besonderheit: Unterschiedliche Formate je nach Ausstellungsregion – Kurdistan verwendet andere Formulare als Zentralirak.

Epochenunterschiede: Dokumente aus verschiedenen politischen Epochen (vor und nach 2003) können deutlich unterschiedliche Formate aufweisen.

Tipp: Bei älteren Urkunden empfiehlt sich vorab Klärung mit der deutschen Behörde bezüglich der Anerkennungsfähigkeit.

Libanon

 

Besonderheit: Mehrsprachige Dokumente (Arabisch/Französisch/Englisch) aufgrund der multikulturellen Geschichte des Landes.

Herausforderung: Die Mehrsprachigkeit erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Übersetzung, um Konsistenz zwischen den Sprachversionen zu gewährleisten.

Konfessionssystem: Geburtsurkunden enthalten oft Angaben zur religiösen Zugehörigkeit, die bei der Übersetzung korrekt wiedergegeben werden müssen.

Format: Hochwertige Papierqualität mit mehreren Sicherheitsmerkmalen.

Marokko, Tunesien, Algerien (Maghreb)

 

Besonderheit: Starker französischer Einfluss, oft zweisprachige Urkunden (Arabisch/Französisch) mit französischer Terminologie.

Format: Moderne Urkunden mit digitalen Sicherheitsmerkmalen wie Hologrammen und maschinenlesbaren Codes.

Standardisierung: Zunehmend einheitliche Formate innerhalb der Maghreb-Staaten durch regionale Kooperation.

Vorteil: Die zweisprachige Ausstellung erleichtert oft den Übersetzungsprozess und die internationale Anerkennung.

Golf-Staaten (Saudi-Arabien, VAE, Katar, Kuwait, Bahrain, Oman)

 

Besonderheit: Hochmoderne digitale Urkunden mit QR-Codes, Barcodes und Online-Verifikationssystemen.

Technologie: Biometrische Daten und elektronische Signaturen sind in neueren Dokumenten integriert.

Hinweis: Häufig einfachere Legalisationsverfahren durch modernisierte Verwaltungsstrukturen.

Vorlegalisierung: GHORFA-Bestätigung (Arabisch-Deutsche Handelskammer) wird oft im Vorfeld der Legalisierung benötigt.

Häufige Fragen zur Übersetzung arabischer Geburtsurkunden (FAQ)

Muss ich das Original meiner arabischen Geburtsurkunde einreichen?

Nein. Für die Übersetzung genügt eine qualitativ hochwertige Kopie, ein Scan oder ein Smartphone-Foto. Ihr Originaldokument bleibt sicher bei Ihnen und wird später gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung bei der zuständigen Behörde eingereicht. Das Original wird ausschließlich für die finale Vorlage beim Standesamt oder der Ausländerbehörde benötigt, nicht jedoch für den Übersetzungsprozess.

Wie lange dauert die Übersetzung meiner arabischen Geburtsurkunde?

Standard-Bearbeitung: 3-5 Werktage nach Auftragserteilung
Express-Option: 24 Stunden (gegen Zusatzgebühr)

Nach Fertigstellung können Sie optional einen digitalen Scan per E-Mail erhalten, das beglaubigte Original folgt per Post. Der Postversand innerhalb Deutschlands dauert üblicherweise 1-2 Werktage, in EU-Länder 3-5 Werktage. Wir legen besonderen Wert auf zügige Bearbeitung, um Ihnen schnellstmöglich zu helfen.

Benötige ich eine Legalisation oder Apostille für meine arabische Geburtsurkunde?

In den meisten Fällen ja. Deutsche Behörden verlangen für arabische Dokumente in der Regel eine Legalisation oder Apostille:

  • Eheschließung: Legalisation/Apostille zwingend erforderlich
  • Einbürgerung: Legalisation/Apostille erforderlich
  • Aufenthaltserlaubnis: In der Regel erforderlich
  • Universitäten: Individuell, vorab mit Hochschule klären

Die Legalisation bzw. Apostille muss im Herkunftsland beantragt werden. Da nicht alle arabischen Länder dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, kann statt einer Apostille eine konsularische Legalisation über die deutsche Botschaft erforderlich sein. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrer spezifischen Situation.

Wichtig: Bitte klären Sie vorab mit der zuständigen deutschen Behörde, welche Form der Beglaubigung in Ihrem Fall erforderlich ist.

Wird meine Übersetzung von allen deutschen Behörden anerkannt?

Ja, garantiert. Unsere Übersetzer sind staatlich ermächtigt bzw. öffentlich bestellt und vereidigt gemäß § 142 ZPO. Ihre beglaubigte Übersetzung wird von sämtlichen deutschen Ämtern, Gerichten, Standesämtern, Universitäten und Behörden anerkannt. Dies ist gesetzlich geregelt und gilt deutschlandweit einheitlich. Sie erhalten die Übersetzung mit Originalstempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk des Übersetzers.

Wie wird mein arabischer Name korrekt transkribiert?

Die Transkription arabischer Namen ins lateinische Alphabet erfolgt nach den offiziellen Standards und deutschen Behördenrichtlinien. Unser staatlich ermächtigter Arabisch-Übersetzer gewährleistet, dass Ihr Name korrekt übertragen wird.

Beispiele:

  • أحمد → Ahmad (nicht Ahmed)
  • فاطمة → Fatima (nicht Fatma oder Faatima)
  • خالد → Khalid (nicht Khaled oder Chalid)
  • عائشة → Aischa (nicht Aisha oder Ayesha)

Die einheitliche Schreibweise ist wichtig, damit Ihr Name in allen deutschen Dokumenten konsistent verwendet wird.

Ist eine Vorauszahlung erforderlich?

Nein, Bezahlung nach Erhalt ist möglich. Sie können zwischen Vorkasse (per Banküberweisung) oder Zahlung nach Erhalt (per Rechnung) wählen. So tragen Sie kein Risiko und zahlen erst, wenn Sie die fertige beglaubigte Übersetzung erhalten haben. Wir bieten flexible Zahlungsoptionen für maximale Kundenzufriedenheit.

Was gilt für ältere arabische Geburtsurkunden?

Ältere arabische Geburtsurkunden können unterschiedliche Formate aufweisen, von handschriftlichen Dokumenten bis zu frühen maschinenschriftlichen Versionen. Wir übersetzen Urkunden jeden Alters und Formats, unabhängig vom Ausstellungsdatum.

Wichtige Hinweise:

  • Bei handschriftlichen Urkunden ist gute Lesbarkeit wichtig
  • Ortsnamen können sich geändert haben – wir berücksichtigen historische Bezeichnungen
  • Auch beschädigte oder verblasste Dokumente können übersetzt werden
  • Bei sehr alten Urkunden empfehlen wir vorab die Rücksprache mit der zuständigen Behörde

Unser erfahrenes Team ist mit historischen arabischen Dokumenten vertraut und stellt eine präzise Übersetzung sicher.

Wie lange ist meine übersetzte Geburtsurkunde gültig?

Die beglaubigte Übersetzung selbst verfällt nicht und behält unbegrenzt ihre Gültigkeit. Allerdings kann die zugrundeliegende Geburtsurkunde von Behörden als veraltet eingestuft werden:

  • Eheschließung: Häufig maximal 6 Monate alt
  • Einbürgerung: Meist nicht älter als 6-12 Monate
  • Visa-Anträge: Variabel, üblicherweise 3-6 Monate
  • Aufenthaltstitel: Je nach Behörde unterschiedlich

Klären Sie die konkreten Anforderungen stets vorab mit der zuständigen Behörde. Bei Bedarf kann eine aktuelle Geburtsurkunde über das Standesamt im Herkunftsland beantragt werden.

Wichtige Begriffe rund um arabische Geburtsurkunden

شهادة ميلاد (Shahādat Mīlād)

Arabische Bezeichnung für Geburtsurkunde (wörtlich: "Geburtszeugnis"). Das offizielle Dokument, das vom standesamtlichen Register ausgestellt wird.

السجل المدني (As-Sijill al-Madanī)

Das Zivilregister bzw. Standesamt in arabischen Ländern, das Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle registriert.

تصديق (Taṣdīq) / Legalisation

Beglaubigungsvermerk, der die Echtheit arabischer Urkunden für den Gebrauch in Deutschland bestätigt – entweder als Apostille oder konsularische Legalisation.

نقل حرفي (Naql Ḥarfī)

Transkription – die Umschrift arabischer Buchstaben in lateinische Schrift nach offiziellen Standards (DIN 31635 oder ISO 233).

اسم الأب (Ism al-Ab)

Der Vatersname als Teil des arabischen Namenssystems. In Deutschland wird er häufig als Mittelname behandelt oder in den Nachnamen integriert.

التقويم الهجري (At-Taqwīm al-Hijrī)

Der islamische Mondkalender. Manche arabische Geburtsurkunden enthalten beide Datumsangaben (islamisch und gregorianisch).

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Über unseren Übersetzungsservice

Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der beglaubigten Übersetzung aus dem Arabischen sind wir Ihr verlässlicher Partner für alle arabischen Personenstandsdokumente. Unser Team aus arabischen Muttersprachlern und staatlich ermächtigten Übersetzern garantiert höchste Qualität und rechtliche Sicherheit.

Wir verstehen die Bedeutung präziser Übersetzungen für Ihre Lebensplanung in Deutschland – sei es für Eheschließung, Einbürgerung, Aufenthaltserlaubnis oder Familienzusammenführung. Deshalb arbeiten wir eng mit arabischen Communities in Deutschland zusammen und kennen die spezifischen Anforderungen deutscher Behörden an arabische Dokumente.

Unsere staatlich ermächtigten Arabisch-Übersetzer verfügen nicht nur über exzellente Sprachkenntnisse, sondern auch über fundiertes Wissen zu den kulturellen und rechtlichen Besonderheiten arabischer Dokumente. Von historischen handschriftlichen Urkunden bis zu modernen digitalen Dokumenten mit QR-Codes – wir übersetzen alle Varianten fachkundig und behördenkonform.

*Hinweis zur Anerkennungsgarantie: Unsere beglaubigten Übersetzungen entsprechen allen formalen Vorgaben für die Anerkennung durch deutsche Ämter, Gerichte und Institutionen gemäß § 142 ZPO. Die Übersetzungen werden von staatlich ermächtigten, vereidigten Übersetzern erstellt und besitzen bundesweite Gültigkeit. Sollte Ihre Übersetzung ausnahmsweise nicht akzeptiert werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich kostenfrei bei der Klärung – in den meisten Fällen liegt dies an fehlenden Begleitdokumenten wie der Legalisation/Apostille, nicht an der Übersetzung selbst.

Hinweis zu Legalisation und Apostille: Wir bieten keinen Legalisations- oder Apostillen-Service an, da diese nur im Ausstellungsland der Urkunde beantragt werden können. Nicht alle arabischen Länder sind dem Haager Übereinkommen beigetreten – in diesem Fall ist eine konsularische Legalisation über die deutsche Botschaft im Herkunftsland erforderlich. Wir beraten Sie gerne kostenfrei zu Ihrer individuellen Situation und informieren Sie über die erforderlichen Schritte für Ihr Herkunftsland.

Datenschutz & Sicherheit: Ihre persönlichen Dokumente behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über sichere Server, und alle Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Nach Auftragsabschluss werden alle Daten gemäß DSGVO sicher gelöscht. Wir sind ISO 9001:2015 zertifiziert und arbeiten nach höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards.

Preistransparenz: Unsere Preise richten sich nach Umfang und Komplexität der Übersetzung. Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Typische Kosten für eine arabische Geburtsurkunde liegen zwischen 25-40 € pro Seite, abhängig von Lesbarkeit, Format und gewünschter Lieferzeit. Die Express-Option (24h) kostet einen Aufpreis von etwa 50%. Mehrfachausfertigungen sind günstiger.


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