Der Begriff „Muttersprache“ bezeichnet die Sprache, die eine Person als erstes vollständig erlernt hat. In zweisprachigen Familien ist es nicht selten der Fall, dass die Kinder damit zwei Muttersprachen haben. Im Falle von vereidigten Übersetzern sind Muttersprachen ein wichtiges Thema, da vereidigte Übersetzer zwei Sprachen auf sehr hohem Niveau beherrschen müssen.
Ein vereidigter Übersetzer ist dazu befugt, beglaubigte Übersetzungen für eine gewisse Sprachkombination zu erstellen – beispielsweise beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Englisch oder Deutsch-Französisch. Um den dafür notwendigen Anforderungen gerecht zu werden, muss ein Übersetzer über sehr gute Kenntnis beider Sprachen verfügen und diese Kenntnis nachweisen. Somit kann ein Übersetzer auch für mehrere Sprachkombinationen vereidigt sein.
Das Beherrschen einer Sprache als Muttersprache ist dabei von Vorteil, da ein vereidigter Übersetzer somit eine oder beide Sprachen seit seiner Kindheit kennt und Eigenheiten, Redewendungen oder Besonderheiten der Sprachen verstehen kann. Dennoch ist es natürlich notwendig, dass dieser Übersetzer seine Kenntnisse nachgewiesen hat.
Damit Sie qualitativ hochwertige Übersetzungen in und aus jeder Sprache erhalten, arbeiten wir häufig mit vereidigten Übersetzern zusammen, die eine oder mehrere Sprachen als Muttersprache beherrschen. In Zusammenarbeit mit diesen Übersetzern können wir Ihnen somit schnelle und günstige beglaubigten Übersetzungen anbieten.
Falls Sie sich für eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente interessieren und ein Angebot anfordern möchten, können Sie dies über unser Angebotsformular tun. Dort können Sie Ihre zu übersetzenden Dokumente hochladen und mit weiteren Informationen an uns senden. Anschließend halten wir Rücksprache mit unseren vereidigten Übersetzern und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot über den Preis, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer und weiteren Modalitäten zu.
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