Ein vereidigter Übersetzer ist die einzige Person, die in Deutschland rechtlich befugt ist, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Diese staatlich anerkannten Fachkräfte haben vor einem deutschen Gericht einen Eid abgelegt und sind für bestimmte Sprachkombinationen offiziell ermächtigt.
Beglaubigte Übersetzungen sind erforderlich, wenn Sie ausländische Dokumente bei deutschen Behörden, Gerichten oder anderen offiziellen Stellen einreichen möchten. Ohne die Beglaubigung durch einen vereidigten Übersetzer werden Ihre Dokumente nicht anerkannt.
Als erfahrenes Übersetzungsbüro arbeiten wir mit einem Netzwerk staatlich vereidigter Übersetzer für alle gängigen Sprachkombinationen zusammen und garantieren Ihnen fachlich korrekte Übersetzungen.
Wichtig: Einfache Übersetzungen oder maschinelle Übersetzungen werden grundsätzlich abgelehnt und können zu erheblichen Verzögerungen in Ihrem Verfahren führen. Deshalb ist eine professionelle, beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich – inklusive Stempel, Unterschrift und Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit.
Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn ausländische Dokumente bei deutschen Behörden eingereicht werden sollen:
Wir prüfen Ihre Dokumente auf Vollständigkeit und Lesbarkeit. Sollten Teile unleserlich oder beschädigt sein, dokumentieren wir dies entsprechend in der Übersetzung.
Ein staatlich vereidigter Übersetzer mit Spezialisierung auf Ihr Sprachpaar übersetzt Ihre Dokumente unter Beachtung aller rechtlichen und fachlichen Anforderungen.
Eine sorgfältige Revision stellt sicher, dass alle Namen, Daten und Inhalte korrekt übertragen wurden. Jede Übersetzung wird auf Vollständigkeit und Genauigkeit geprüft.
Der vereidigte Übersetzer versieht die Übersetzung mit der offiziellen Beglaubigungsformel, seinem Stempel und seiner Unterschrift. Anschließend erfolgt der sichere Versand zu Ihnen.
Alle unsere Übersetzer sind staatlich vereidigt und offiziell anerkannt
Regulär 3-5 Werktage, Express-Service bei Bedarf verfügbar
Vorab schicken wir Ihnen die digitale Version Ihrer Übersetzung – das beglaubigte Übersetzung erhalten Sie anschließend per Post.
Faire Preisgestaltung ohne versteckte Kosten
Jahre Erfahrung mit beglaubigten Übersetzungen
Sprachen verfügbar für beglaubigte Übersetzungen
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Ein vereidigter Übersetzer ist vor einem deutschen Gericht oder einer Behörde vereidigt und darf als einziger beglaubigte Übersetzungen erstellen, die vor Behörden und Gerichten anerkannt werden. Normale Übersetzer können nur einfache Übersetzungen ohne rechtliche Gültigkeit anfertigen.
Nein, das ist nicht möglich. Die Beglaubigung einer Übersetzung kann nur von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen werden, der die Übersetzung auch selbst angefertigt hat.
Regulär benötigen wir 3-5 Werktage für die Bearbeitung. Bei dringenden Aufträgen bieten wir einen Express-Service an, oft mit Lieferung am nächsten Werktag gegen Aufpreis.
Beglaubigte Übersetzungen deutscher vereidigter Übersetzer werden in Deutschland und meist auch in anderen EU-Ländern anerkannt. Für Länder außerhalb der EU kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisierung erforderlich sein.
Nein, vereidigte Übersetzer sind immer nur für bestimmte Sprachkombinationen vereidigt. Ein Übersetzer kann beispielsweise für Deutsch-Englisch und Englisch-Deutsch vereidigt sein, aber nicht automatisch für andere Sprachen wie Französisch oder Spanisch.
Für die Anfertigung der Übersetzung reicht meist eine gut lesbare Kopie oder ein Scan. Der vereidigte Übersetzer vermerkt dann, dass die Übersetzung auf Grundlage einer Kopie erstellt wurde. Manche Behörden verlangen jedoch die Vorlage des Originals - erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Stelle.
Eine ordnungsgemäße beglaubigte Übersetzung enthält:
Diese Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche rechtliche Grundlagen:
Alle drei Bezeichnungen berechtigen zur Erstellung beglaubigter Übersetzungen.
Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:
0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu
Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Türkisch - s. Uebersetzer Verzeichnis) - Günstig, schnell und professionell.
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