Die Bezeichnung „Native Speaker“ ist der englische Ausdruck für den deutschen Begriff „Muttersprachler“ bzw. „Muttersprachlerin“. Als Anglizismus ist er jedoch auch in der deutschen Sprache mittlerweile weitverbreitet. Der Begriff bezieht sich damit auf die Muttersprache einer Person und zeigt an, welche Sprache diese jeweilige Person als erstes in ihrem Leben gelernt hat. Oftmals ist dies auch die Sprache, in der sich eine Person am besten und natürlichsten ausdrücken kann.
In Bezug auf beglaubigte Übersetzungen stößt man ebenfalls häufig auf die Begriffe „Muttersprache“ und „Native Speaker“. Denn häufig ist ein vereidigter Übersetzer, der Dokumente aus einer anderen Sprache ins Deutsche oder aus dem Deutschen in eine andere Sprache übersetzt, Muttersprachler in der jeweils anderen Sprache. So sind viele vereidigte Übersetzer für Englisch auch Native Speaker des Englischen. Darüber hinaus gibt es häufig Übersetzer, die zweisprachig aufgewachsen sind und daher sowohl Deutsch als auch eine andere Sprache – zum Beispiel Französisch, Spanisch oder Portugiesisch – sehr gut beherrschen.
Für vereidigte bzw. beeidigte Übersetzer gilt jedoch immer, dass sie durch eine Prüfung nachweisen müssen, dass sie beide Sprachen, in oder aus denen sie übersetzen möchten, auf einem hohen Niveau beherrschen. Somit gibt es natürlich auch beeidigte Übersetzer, die Native Speaker der deutschen Sprache sind und eine andere Sprache so gut erlernt haben, dass sie diese mittlerweile auf einem ausgezeichneten Niveau beherrschen.
Als Online-Übersetzungsbüro arbeiten wir mit vereidigten Übersetzern für alle Sprachen zusammen, sodass wir sowohl mit Muttersprachlern der deutschen als auch der englischen, spanischen, französischen und vielen anderen Sprachen zusammenarbeiten. Dies gilt auch für Fachübersetzer, die neben ihren herausragenden Sprachkenntnissen auch besonderes Wissen auf ihrem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen haben müssen, um eine medizinische, technische oder juristische Fachübersetzung erstellen zu dürfen.
Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung über unser Übersetzungsbüro in Auftrag geben möchten, können Sie gerne in unserem Angebotsformular ein unverbindliches Angebot anfordern. Dafür können Sie im Formular Ihre zu übersetzenden Dokumente (z.B. Abiturzeugnis, Heiratsurkunde oder Handelsregisterauszug) als Scans hochladen und uns zusenden. Auf Basis Ihrer Scans sowie der Informationen, die Sie zusätzlich im Angebotsformular hinterlegt haben, senden wir Ihnen schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot zu. Bei weiteren Fragen zu vereidigten Übersetzern oder zur Erstellung von beglaubigten Übersetzungen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
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