Das Haager Übereinkommen von 1980 (nicht zu verwechseln mit dem „Haager Abkommen“ von 1899 und 1907) regelt die Verwendungsmöglichkeiten von ausländischen Dokumenten innerhalb der Mitgliedsstaaten des Übereinkommens. Somit muss die Echtheit einer beglaubigten Übersetzung, die in Deutschland angefertigt wurde, nicht mit einer Apostille, Legalisierung oder Überbeglaubigung bestätigt werden, damit sie in einem Mitgliedsstaat des Haager Übereinkommens anerkannt wird.
Wir arbeiten mit beeidigten/vereidigten Übersetzern zusammen, die an deutschen Gerichten registriert sind. Somit können Sie sicher sein, dass eine beglaubigte Übersetzung, die Sie bei uns in Auftrag geben, in allen Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt wird. Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung für Staaten wünschen, die nicht im Haager Übereinkommen sind, können Sie uns dies gerne mitteilen und wir können auf Ihren Wunsch hin eine Apostille, Legalisierung oder Überbeglaubigung beim zuständigen Landgericht einholen.
Derzeitige Mitgliedsstaaten sind:
Albanien
Andorra
Argentinien
Armenien
Australien
Bahamas
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Brasilien
Bulgarien
Burkina Faso
Chile
Costa Rica
Dänemark (nur Kernland)
Deutschland
Dominikanische Republik
Ecuador
El Salvador
Estland
Fidschi
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Großbritannien und Nordirland (mit Überseegebieten)
Guatemala
Honduras
Hong Kong
Irland
Island
Israel
Italien
Japan
Kanada
Kolumbien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macau
Malta
Marokko
Mauritius
Mazedonien
Mexiko
Moldawien
Monaco
Montenegro
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande (nur Kernland)
Norwegen
Österreich
Panama
Paraguay
Peru
Polen
Portugal
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Seychellen
Simbabwe
Singapur
Slowakei
Slowenien
Spanien
Sri Lanka
St. Kitts und Nevis
Südafrika
Thailand
Trinidad und Tobago
Tschechien
Türkei
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Uruguay
USA
Usbekistan
Venezuela
Weißrussland
Zypern
HKÜ-Inkonformität - weitere Hinweise:
Einige wenige Mitgliedsstaaten zeigen trotz ihrer Zugehörigkeit zum Haager Übereinkommen gegenüber den USA Probleme in der Umsetzung der Richtlinien. Daher empfehlen wir Ihnen, falls Sie Dokumente in diese Länder verschicken möchten, sich zu vergewissern, dass Ihre Dokumente dort anerkannt werden. Dies betrifft folgende Staaten:
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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu
Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Türkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.
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