Beglaubigte Übersetzungen für Einbürgerung


Für eine erfolgreiche Einbürgerung benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen aller ausländischen Dokumente. Als erfahrene Übersetzungsagentur begleiten wir Sie mit staatlich anerkannten Übersetzungen sicher durch den Einbürgerungsprozess. Wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen korrekt, vollständig und rechtskonform übersetzt werden. 

Was ist Einbürgerung?

Die Einbürgerung ist der formelle Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt. Sie erfolgt auf Antrag und unter Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Die Einbürgerung gewährt alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers, einschließlich des Wahlrechts, der Freizügigkeit innerhalb der EU und des konsularischen Schutzes durch deutsche Auslandsvertretungen.

Wichtige Änderung: Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz wurden die Aufenthaltszeiten verkürzt und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit ausgeweitet. Diese Reformen erleichtern den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erheblich.

Quelle: Auswärtiges Amt - Staatsangehörigkeitsrecht, BGBl. 2024 I Nr. 104

Arten der Einbürgerung

Arten der Einbürgerung

Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG)

Bei Erfüllung aller Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung

Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG)

Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen

Miteinbürgerung von Ehegatten (§ 9 StAG)

Wer mit einer deutschen Staatsangehörigen / einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, kann sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen

Einbürgerung von Kindern (§ 40b StAG)

Besondere Regelungen für minderjährige Antragsteller

Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2024

Eine der bedeutendsten Änderungen des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes ist die grundsätzliche Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, außer in besonderen Ausnahmefällen wie bei Staatsangehörigen von Ländern, die die Entlassung nicht gestatten oder unverhältnismäßige Bedingungen stellen.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Aufenthaltszeiten (neue Regelung 2024)

Einbürgerungsart Aufenthaltsdauer Besondere Voraussetzungen
Regelfall 5 Jahre (vorher 8 Jahre) Alle Standardvoraussetzungen erfüllt
Bei Integrationskurs 4 Jahre Erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses
Bei besonderen Leistungen 3 Jahre Ehrenamtliche Tätigkeit, berufliche/akademische Leistungen
Ehegatte deutscher Staatsangehöriger 3 Jahre Mindestens 2 Jahre Ehe, seit 1 Jahr in Deutschland

Quelle: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundesverwaltungsamt - Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2024

Sprachnachweis

Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ist eine zentrale Voraussetzung für die Einbürgerung. Erforderlich sind Kenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Sprachnachweis-Art Anforderung Besonderheiten
Zertifikat Deutsch B1 Schriftlich + Mündlich telc, Goethe-Institut
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) Gesamtergebnis B1 Teil des Integrationskurses
Deutsches Sprachdiplom (DSD) Niveau B1 oder höher Kultusministerkonferenz
Schulabschluss Deutsche Schule Mindestens Hauptschule
Hochschulstudium Erfolgreicher Abschluss Deutsche Hochschule
Gastarbeiter-Erleichterung Nur mündliche Kenntnisse Einreise bis 30.06.1974 (BRD) oder 13.06.1990 (DDR)

Einbürgerungstest

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu den Themen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Mindestens 17 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Von diesen 33 Fragen sind 30 allgemeine Fragen und 3 landesspezifische Fragen zum jeweiligen Bundesland.

 

Befreiung vom Einbürgerungstest:

  • Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule
  • Erfolgreiches Studium der Fächer Geschichte, Recht oder Staatsbürgerkunde an einer deutschen Hochschule
  • Körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung
  • Alter über 65 Jahre (in Verbindung mit besonderen Umständen)

Lebensunterhaltssicherung

Antragsteller müssen ihren Lebensunterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sichern können. Dies umfasst die aktuelle Situation und auch eine prognostische Betrachtung der zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Straffreiheit

Antragsteller dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Bei der Beurteilung werden die Art der Straftat, die Höhe der Strafe und der zeitliche Abstand zur Verurteilung berücksichtigt.

 

Unschädliche Verurteilungen:

  • Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen
  • Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist
  • Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz zu Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln

Erforderliche Dokumente für die Einbürgerung

Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist entscheidend für den Erfolg des Einbürgerungsantrags. Unvollständige Unterlagen führen regelmäßig zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags.

Staatsangehörigkeit & Führungszeugnis

Deutsche Nachweise

Wichtiger Hinweis: Für die Einbürgerung müssen alle ausländischen Unterlagen als beglaubigte Übersetzung vorliegen. Unsere staatlich anerkannten Übersetzer fertigen Ihre Übersetzungen rechtskonform und anerkannt an

 

Erforderliche Dokumente für die Einbürgerung

Erforderliche Dokumente für die Einbürgerung

Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist entscheidend für den Erfolg des Einbürgerungsantrags. Unvollständige Unterlagen führen regelmäßig zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags.

Geburtsurkunde

Internationale Geburtsurkunde mit Apostille aus dem Geburtsland

Reisepass

Gültiger Reisepass des Herkunftslandes

Heiratsurkunde

Bei verheirateten Antragstellern

Scheidungsurteil

Rechtskräftiges Scheidungsurteil bei geschiedenen Antragstellern

Polizeiliches Führungszeugnis

Aus allen Ländern mit Aufenthalt länger als 6 Monate seit dem 14. Lebensjahr

Meldebescheinigungen

Lückenloser Nachweis des Aufenthalts in Deutschland seit Einreise

Sprachzertifikat B1

Deutsch-Test für Zuwanderer oder gleichwertiges Zertifikat

Einbürgerungstest

Zeugnis über bestandenen Test "Leben in Deutschland"

Einkommensnachweise

Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Arbeitsverträge der letzten 3 Jahre

Kontoauszüge

Bankauszüge der letzten 6 Monate zur Einkommensprüfung

Universitätsdiplome

Deutsche Hochschulabschlüsse als Sprachnachweis anerkannt

Schulzeugnisse

Deutsche Schulabschlüsse können Sprachnachweis ersetzen

Wichtiger Hinweis: Für die Einbürgerung müssen alle ausländischen Unterlagen als beglaubigte Übersetzung vorliegen. Unsere staatlich anerkannten Übersetzer fertigen Ihre Übersetzungen rechtskonform und anerkannt an.

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Ablauf des Einbürgerungsverfahrens

Antragstellung

Der Einbürgerungsantrag muss persönlich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. In größeren Städten sind meist spezielle Einbürgerungsämter zuständig, in kleineren Gemeinden oft das allgemeine Bürgerbüro oder die Ausländerbehörde.

Antragsberechtigung:

  • Volljährige Personen stellen den Antrag selbst
  • Minderjährige: Antragstellung durch gesetzliche Vertreter
  • Bevollmächtigte: Nur bei besonderen Umständen möglich

Prüfungsverfahren

Nach Eingang des vollständigen Antrags prüft die Behörde alle Voraussetzungen systematisch. Das Verfahren folgt einem strukturierten Ablauf:

1

Formelle Prüfung

Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, Prüfung auf Vollmachten und ordnungsgemäße Antragstellung

2

Aufenthaltsprüfung

Rechtmäßigkeit und Dauer des Aufenthalts, Prüfung der Meldedaten und Aufenthaltstitel

3

Integrationsprüfung

Sprach- und Gesellschaftskenntnisse, Einbürgerungstest und Sprachzertifikate

4

Sicherheitsprüfung

Anfrage bei Verfassungsschutz, Polizei und anderen Sicherheitsbehörden

5

Finanzprüfung

Lebensunterhaltssicherung, Einkommensnachweise und Sozialleistungsbezug

6

Charakterprüfung

Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verfassungstreue

Entscheidung und Urkunde

Bei positiver Entscheidung wird die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit der Aushändigung erwirbt der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Urkunde ist ein wichtiges Dokument, das sorgfältig aufbewahrt werden sollte, da es als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dient.

Wichtiger Hinweis: Mit der Einbürgerung erlöschen alle aufenthaltsrechtlichen Titel. Ein deutscher Staatsangehöriger benötigt keine Aufenthaltserlaubnis mehr und kann frei in Deutschland leben und arbeiten.

Quelle: § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Rechte und Pflichten nach der Einbürgerung

Erworbene Rechte

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwirbt der Eingebürgerte alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers:

  • Wahlrecht: Aktives und passives Wahlrecht bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen
  • EU-Freizügigkeit: Uneingeschränktes Aufenthalts- und Arbeitsrecht in allen EU-Mitgliedstaaten
  • Konsularischer Schutz: Schutz durch deutsche Auslandsvertretungen weltweit
  • Rückkehrrecht: Bedingungslose Einreise nach Deutschland
  • Beamtenlaufbahn: Zugang zu allen öffentlichen Ämtern
  • Familiennachzug: Erleichterte Bedingungen für den Nachzug von Familienangehörigen

Staatsbürgerliche Pflichten

Mit der Staatsangehörigkeit sind auch Pflichten verbunden:

  • Verfassungstreue: Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Gesetzestreue: Beachtung der deutschen Rechtsordnung
  • Steuerpflicht: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
  • Meldepflicht: Anmeldung bei Wohnsitzwechsel
  • Auskunftspflicht: Mitwirkung bei behördlichen Verfahren

 

FAQ Einbürgerung

Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung

Was ist eine beglaubigte Übersetzung und warum brauche ich sie?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine amtlich anerkannte Übersetzung von einem staatlich vereidigten Übersetzer. Sie bestätigt durch Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung.

Warum notwendig: Deutsche Behörden akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente. Es ist eine gesetzliche Anforderung nach § 10 StAG.

Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren 2024?

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 8-12 Monate

Die Dauer hängt ab von: Vollständigkeit der Unterlagen, Auslastung der Behörde, Komplexität des Falls und eventuellen Rückfragen bei ausländischen Behörden. Beschleunigung möglich durch vollständige Unterlagen von Beginn an.

Welche Dokumente muss ich übersetzen lassen?

Zwingend erforderlich: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, polizeiliches Führungszeugnis aus Herkunftsland, Reisepass

Je nach Situation: Schulzeugnisse/Diplome, Abstammungsurkunden, Sterbeurkunden

Wichtig: Alle ausländischen Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden!

Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?

Ja! Seit 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich.

Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Ausnahmen nur in seltenen Fällen. Das gilt für alle EU-Bürger und die meisten anderen Nationalitäten.

Vorteil: Keine Probleme bei Erbschaft, Immobilienbesitz oder Familienbindungen im Herkunftsland

Brauche ich eine Apostille für meine Dokumente?

Ja, für die meisten ausländischen Dokumente ist eine Apostille erforderlich.

Die Apostille ist eine internationale Beglaubigung der Echtheit und bestätigt, dass das Dokument von einer echten Behörde ausgestellt wurde. Sie erhalten diese im Herkunftsland bei der zuständigen Behörde (oft Justiz- oder Außenministerium).

 

 

Weiterführende Informationen


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Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.