Einbürgerung Deutschland: Beglaubigte Übersetzungen Guide


Was ist Einbürgerung?

Die Einbürgerung ist der formelle Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt. Sie erfolgt auf Antrag und unter Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Die Einbürgerung gewährt alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers, einschließlich des Wahlrechts, der Freizügigkeit innerhalb der EU und des konsularischen Schutzes durch deutsche Auslandsvertretungen.

Wichtige Änderung: Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz wurden die Aufenthaltszeiten verkürzt und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit ausgeweitet. Diese Reformen erleichtern den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erheblich.

Quelle: Auswärtiges Amt - Staatsangehörigkeitsrecht, BGBl. 2024 I Nr. 104

Rechtliche Grundlagen der Einbürgerung

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Das Staatsangehörigkeitsgesetz bildet die zentrale rechtliche Grundlage für alle Einbürgerungsverfahren in Deutschland. Es unterscheidet zwischen verschiedenen Einbürgerungsarten:

  • Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG): Bei Erfüllung aller Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung
  • Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG): Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen
  • Miteinbürgerung von Ehegatten (§ 9 StAG): Verkürzte Verfahren für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger
  • Einbürgerung von Kindern (§ 40b StAG): Besondere Regelungen für minderjährige Antragsteller

Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2024

Eine der bedeutendsten Änderungen des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes ist die grundsätzliche Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, außer in besonderen Ausnahmefällen wie bei Staatsangehörigen von Ländern, die die Entlassung nicht gestatten oder unverhältnismäßige Bedingungen stellen.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Aufenthaltszeiten (neue Regelung 2024)

Einbürgerungsart Aufenthaltsdauer Besondere Voraussetzungen
Regelfall 5 Jahre (vorher 8 Jahre) Alle Standardvoraussetzungen erfüllt
Bei Integrationskurs 4 Jahre Erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses
Bei besonderen Leistungen 3 Jahre Ehrenamtliche Tätigkeit, berufliche/akademische Leistungen
Ehegatte deutscher Staatsangehöriger 3 Jahre Mindestens 2 Jahre Ehe, seit 1 Jahr in Deutschland

Quelle: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundesverwaltungsamt - Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2024

Sprachnachweis

Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ist eine zentrale Voraussetzung für die Einbürgerung. Erforderlich sind Kenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Sprachnachweis-Art Anforderung Besonderheiten
Zertifikat Deutsch B1 Schriftlich + Mündlich telc, Goethe-Institut
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) Gesamtergebnis B1 Teil des Integrationskurses
Deutsches Sprachdiplom (DSD) Niveau B1 oder höher Kultusministerkonferenz
Schulabschluss Deutsche Schule Mindestens Hauptschule
Hochschulstudium Erfolgreicher Abschluss Deutsche Hochschule
Gastarbeiter-Erleichterung Nur mündliche Kenntnisse Einreise bis 30.06.1974 (BRD) oder 13.06.1990 (DDR)

Einbürgerungstest

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu den Themen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Mindestens 17 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Von diesen 33 Fragen sind 30 allgemeine Fragen und 3 landesspezifische Fragen zum jeweiligen Bundesland.

Befreiung vom Einbürgerungstest:

  • Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule
  • Erfolgreiches Studium der Fächer Geschichte, Recht oder Staatsbürgerkunde an einer deutschen Hochschule
  • Körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung
  • Alter über 65 Jahre (in Verbindung mit besonderen Umständen)

Lebensunterhaltssicherung

Antragsteller müssen ihren Lebensunterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sichern können. Dies umfasst nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch eine prognostische Betrachtung der zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung:

  • Unverschuldete Arbeitslosigkeit trotz intensiver Bemühungen
  • Bezug von Leistungen aufgrund einer Behinderung
  • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
  • Pflege naher Angehöriger

Straffreiheit

Antragsteller dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Bei der Beurteilung werden die Art der Straftat, die Höhe der Strafe und der zeitliche Abstand zur Verurteilung berücksichtigt.

Unschädliche Verurteilungen:

  • Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen
  • Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist
  • Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz zu Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln

Erforderliche Dokumente für die Einbürgerung

Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist entscheidend für den Erfolg des Einbürgerungsantrags. Unvollständige Unterlagen führen regelmäßig zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags.

Personenstands-urkunden

Staatsangehörigkeit & Führungszeugnis

  • Aktueller Reisepass des Herkunftslandes
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland
  • Militärdienstbescheinigung (falls zutreffend)
  • Apostille oder Legalisation aller ausländischen Dokumente

Deutsche Nachweise

Wichtiger Hinweis: Alle ausländischen Dokumente müssen mit Apostille oder Legalisation versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

Übersetzungsanforderungen und professionelle Übersetzungen für Einbürgerungsverfahren

Die ordnungsgemäße Übersetzung ausländischer Dokumente ist ein kritischer Erfolgsfaktor für Einbürgerungsanträge. Deutsche Behörden akzeptieren ausschließlich Übersetzungen von vereidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzern.

Unterschied zwischen beglaubigter Übersetzung und beglaubigter Kopie

Beglaubigte Übersetzung: Eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte und mit seiner Unterschrift sowie Stempel versehene Übersetzung eines fremdsprachigen Dokuments ins Deutsche. Der Übersetzer bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung.

Beglaubigte Kopie: Eine von einer autorisierten Stelle (Notar, Behörde) bestätigte Kopie eines Originaldokuments. Dies bestätigt nur, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, nicht aber den Inhalt des Dokuments.

Häufige Fehler bei Übersetzungen vermeiden

Achtung: Fehlerhafte oder unvollständige Übersetzungen führen regelmäßig zur Nachforderung korrekter Dokumente und verzögern das Verfahren erheblich. Unsere Erfahrung zeigt, dass etwa 30% aller abgelehnten Anträge auf mangelhafte Dokumentation zurückzuführen sind.

Quelle: Eigene Erfahrungswerte aus 15+ Jahren Einbürgerungsverfahren

Typische Übersetzungsfehler:

  • Verwendung nicht-vereidigter Übersetzer
  • Unvollständige Übersetzung von Dokumenteninhalten
  • Fehlende Übersetzung von Stempeln und Vermerken
  • Verwendung veralteter oder nicht aktualisierter Dokumente
  • Mangelnde Berücksichtigung regionaler Behördenanforderungen

Darum ist Embassy Translations Ihr vertrauensvoller Partner

15+ Jahre
Erfahrung mit Einbürgerungsverfahren und Behördenanforderungen
4,8/5 ★★★★★
Kundenbewertung bei über 850 Bewertungen für Einbürgerungs-Übersetzungen
Muttersprachler
Vereidigte Übersetzer mit perfekten Deutschkenntnissen
Amtlich anerkannt
Beglaubigte Übersetzungen mit voller Rechtsgültigkeit vor deutschen Behörden
100% Vertraulich
Strenge Geheimhaltung bei persönlichen Dokumenten nach DSGVO-Standards
Persönlicher Ansprechpartner
Individuelle Betreuung, telefonisch oder per E-Mail

Ablauf des Einbürgerungsverfahrens

Antragstellung

Der Einbürgerungsantrag muss persönlich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. In größeren Städten sind meist spezielle Einbürgerungsämter zuständig, in kleineren Gemeinden oft das allgemeine Bürgerbüro oder die Ausländerbehörde.

Antragsberechtigung:

  • Volljährige Personen stellen den Antrag selbst
  • Minderjährige: Antragstellung durch gesetzliche Vertreter
  • Bevollmächtigte: Nur bei besonderen Umständen möglich

Prüfungsverfahren

Nach Eingang des vollständigen Antrags prüft die Behörde alle Voraussetzungen systematisch. Das Verfahren folgt einem strukturierten Ablauf:

1

Formelle Prüfung

Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, Prüfung auf Vollmachten und ordnungsgemäße Antragstellung

2

Aufenthaltsprüfung

Rechtmäßigkeit und Dauer des Aufenthalts, Prüfung der Meldedaten und Aufenthaltstitel

3

Integrationsprüfung

Sprach- und Gesellschaftskenntnisse, Einbürgerungstest und Sprachzertifikate

4

Sicherheitsprüfung

Anfrage bei Verfassungsschutz, Polizei und anderen Sicherheitsbehörden

5

Finanzprüfung

Lebensunterhaltssicherung, Einkommensnachweise und Sozialleistungsbezug

6

Charakterprüfung

Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verfassungstreue

Entscheidung und Urkunde

Bei positiver Entscheidung wird die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit der Aushändigung erwirbt der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Urkunde ist ein wichtiges Dokument, das sorgfältig aufbewahrt werden sollte, da es als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dient.

Wichtiger Hinweis: Mit der Einbürgerung erlöschen alle aufenthaltsrechtlichen Titel. Ein deutscher Staatsangehöriger benötigt keine Aufenthaltserlaubnis mehr und kann frei in Deutschland leben und arbeiten.

Quelle: § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

So einfach ist der Bestellprozess bei uns

1

Einbürgerungs-Dokumente hochladen

Laden Sie Ihre ausländischen Dokumente über unser sicheres Online-Formular hoch. Ein Scan oder klares Foto reicht völlig aus - das Original bleibt sicher bei Ihnen.

2

Persönliches Angebot erhalten

Wir senden Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot zu. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

3

Übersetzung durch Experten

Ein auf Einbürgerungsdokumente spezialisierter vereidigter Übersetzer übersetzt Ihre Urkunden unter genauer Beachtung deutscher Behördenanforderungen.

4

Beglaubigte Übersetzung erhalten

Die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift kommt per Post zu Ihnen. Vorab erhalten Sie einen Scan per E-Mail.

Häufige Stolpersteine und wie Sie diese vermeiden

Unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation

Der häufigste Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen sind unvollständige Unterlagen. Besonders problematisch sind:

  • Fehlende Apostillen bei ausländischen Dokumenten
  • Veraltete Führungszeugnisse (älter als drei Monate)
  • Unvollständige Meldebescheinigungen über den gesamten Aufenthaltszeitraum
  • Fehlende Übersetzungen von Stempeln und Vermerken
  • Nicht beglaubigte Kopien von Originaldokumenten

Probleme bei der Lebensunterhaltssicherung

Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung werden oft falsch eingeschätzt. Entscheidend ist nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern auch die Prognostizierbarkeit zukünftiger Einkünfte.

Sicherheitsüberprüfung

Die Sicherheitsüberprüfung durch Verfassungsschutz und Polizei kann bei Namensähnlichkeiten oder unklaren Angaben zu Verzögerungen führen. Vollständige und präzise Angaben im Antrag sind daher essentiell.

Tipp: Lassen Sie Ihre Sprachkenntnisse vor der Antragstellung professionell einschätzen. Ein nicht bestandener Sprachtest verzögert das Verfahren erheblich.

Rechte und Pflichten nach der Einbürgerung

Erworbene Rechte

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwirbt der Eingebürgerte alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers:

  • Wahlrecht: Aktives und passives Wahlrecht bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen
  • EU-Freizügigkeit: Uneingeschränktes Aufenthalts- und Arbeitsrecht in allen EU-Mitgliedstaaten
  • Konsularischer Schutz: Schutz durch deutsche Auslandsvertretungen weltweit
  • Rückkehrrecht: Bedingungslose Einreise nach Deutschland
  • Beamtenlaufbahn: Zugang zu allen öffentlichen Ämtern
  • Familiennachzug: Erleichterte Bedingungen für den Nachzug von Familienangehörigen

Staatsbürgerliche Pflichten

Mit der Staatsangehörigkeit sind auch Pflichten verbunden:

  • Verfassungstreue: Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Gesetzestreue: Beachtung der deutschen Rechtsordnung
  • Steuerpflicht: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
  • Meldepflicht: Anmeldung bei Wohnsitzwechsel
  • Auskunftspflicht: Mitwirkung bei behördlichen Verfahren

Weiterführende Informationen


Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen jeglicher Art an. Von Abiturzeugnissen, Bachelor- oder Masterzeugnissen über den Führerschein bis zu Verträgen - unsere vereidigten Übersetzer erledigen jeden Auftrag. Aus unserem Bonner Übersetzungsbüro verschicken wir die fertigen Dokumente deutschlandweit (Köln, Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, etc.) und sogar weltweit (USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, etc.).

Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.