Für eine erfolgreiche Einbürgerung benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen aller ausländischen Dokumente. Als erfahrene Übersetzungsagentur begleiten wir Sie mit staatlich anerkannten Übersetzungen sicher durch den Einbürgerungsprozess. Wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen korrekt, vollständig und rechtskonform übersetzt werden.
Die Einbürgerung ist der formelle Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt. Sie erfolgt auf Antrag und unter Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Die Einbürgerung gewährt alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers, einschließlich des Wahlrechts, der Freizügigkeit innerhalb der EU und des konsularischen Schutzes durch deutsche Auslandsvertretungen.
Wichtige Änderung: Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz wurden die Aufenthaltszeiten verkürzt und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit ausgeweitet. Diese Reformen erleichtern den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erheblich.
Quelle: Auswärtiges Amt - Staatsangehörigkeitsrecht, BGBl. 2024 I Nr. 104
Arten der Einbürgerung
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung
Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen
Wer mit einer deutschen Staatsangehörigen / einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, kann sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen
Besondere Regelungen für minderjährige Antragsteller
Eine der bedeutendsten Änderungen des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes ist die grundsätzliche Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, außer in besonderen Ausnahmefällen wie bei Staatsangehörigen von Ländern, die die Entlassung nicht gestatten oder unverhältnismäßige Bedingungen stellen.
Einbürgerungsart | Aufenthaltsdauer | Besondere Voraussetzungen |
---|---|---|
Regelfall | 5 Jahre (vorher 8 Jahre) | Alle Standardvoraussetzungen erfüllt |
Bei Integrationskurs | 4 Jahre | Erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses |
Bei besonderen Leistungen | 3 Jahre | Ehrenamtliche Tätigkeit, berufliche/akademische Leistungen |
Ehegatte deutscher Staatsangehöriger | 3 Jahre | Mindestens 2 Jahre Ehe, seit 1 Jahr in Deutschland |
Quelle: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundesverwaltungsamt - Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2024
Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ist eine zentrale Voraussetzung für die Einbürgerung. Erforderlich sind Kenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Sprachnachweis-Art | Anforderung | Besonderheiten |
---|---|---|
Zertifikat Deutsch B1 | Schriftlich + Mündlich | telc, Goethe-Institut |
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) | Gesamtergebnis B1 | Teil des Integrationskurses |
Deutsches Sprachdiplom (DSD) | Niveau B1 oder höher | Kultusministerkonferenz |
Schulabschluss | Deutsche Schule | Mindestens Hauptschule |
Hochschulstudium | Erfolgreicher Abschluss | Deutsche Hochschule |
Gastarbeiter-Erleichterung | Nur mündliche Kenntnisse | Einreise bis 30.06.1974 (BRD) oder 13.06.1990 (DDR) |
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu den Themen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Mindestens 17 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Von diesen 33 Fragen sind 30 allgemeine Fragen und 3 landesspezifische Fragen zum jeweiligen Bundesland.
Befreiung vom Einbürgerungstest:
Antragsteller müssen ihren Lebensunterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sichern können. Dies umfasst die aktuelle Situation und auch eine prognostische Betrachtung der zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Antragsteller dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Bei der Beurteilung werden die Art der Straftat, die Höhe der Strafe und der zeitliche Abstand zur Verurteilung berücksichtigt.
Unschädliche Verurteilungen:
Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist entscheidend für den Erfolg des Einbürgerungsantrags. Unvollständige Unterlagen führen regelmäßig zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags.
Wichtiger Hinweis: Für die Einbürgerung müssen alle ausländischen Unterlagen als beglaubigte Übersetzung vorliegen. Unsere staatlich anerkannten Übersetzer fertigen Ihre Übersetzungen rechtskonform und anerkannt an
Erforderliche Dokumente für die Einbürgerung
Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist entscheidend für den Erfolg des Einbürgerungsantrags. Unvollständige Unterlagen führen regelmäßig zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags.
Internationale Geburtsurkunde mit Apostille aus dem Geburtsland
Gültiger Reisepass des Herkunftslandes
Bei verheirateten Antragstellern
Rechtskräftiges Scheidungsurteil bei geschiedenen Antragstellern
Aus allen Ländern mit Aufenthalt länger als 6 Monate seit dem 14. Lebensjahr
Lückenloser Nachweis des Aufenthalts in Deutschland seit Einreise
Deutsch-Test für Zuwanderer oder gleichwertiges Zertifikat
Zeugnis über bestandenen Test "Leben in Deutschland"
Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Arbeitsverträge der letzten 3 Jahre
Bankauszüge der letzten 6 Monate zur Einkommensprüfung
Deutsche Hochschulabschlüsse als Sprachnachweis anerkannt
Deutsche Schulabschlüsse können Sprachnachweis ersetzen
Wichtiger Hinweis: Für die Einbürgerung müssen alle ausländischen Unterlagen als beglaubigte Übersetzung vorliegen. Unsere staatlich anerkannten Übersetzer fertigen Ihre Übersetzungen rechtskonform und anerkannt an.
Der Einbürgerungsantrag muss persönlich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. In größeren Städten sind meist spezielle Einbürgerungsämter zuständig, in kleineren Gemeinden oft das allgemeine Bürgerbüro oder die Ausländerbehörde.
Antragsberechtigung:
Nach Eingang des vollständigen Antrags prüft die Behörde alle Voraussetzungen systematisch. Das Verfahren folgt einem strukturierten Ablauf:
Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, Prüfung auf Vollmachten und ordnungsgemäße Antragstellung
Rechtmäßigkeit und Dauer des Aufenthalts, Prüfung der Meldedaten und Aufenthaltstitel
Sprach- und Gesellschaftskenntnisse, Einbürgerungstest und Sprachzertifikate
Anfrage bei Verfassungsschutz, Polizei und anderen Sicherheitsbehörden
Lebensunterhaltssicherung, Einkommensnachweise und Sozialleistungsbezug
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verfassungstreue
Bei positiver Entscheidung wird die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit der Aushändigung erwirbt der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Urkunde ist ein wichtiges Dokument, das sorgfältig aufbewahrt werden sollte, da es als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dient.
Wichtiger Hinweis: Mit der Einbürgerung erlöschen alle aufenthaltsrechtlichen Titel. Ein deutscher Staatsangehöriger benötigt keine Aufenthaltserlaubnis mehr und kann frei in Deutschland leben und arbeiten.
Quelle: § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwirbt der Eingebürgerte alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers:
Mit der Staatsangehörigkeit sind auch Pflichten verbunden:
FAQ Einbürgerung
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine amtlich anerkannte Übersetzung von einem staatlich vereidigten Übersetzer. Sie bestätigt durch Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung.
Warum notwendig: Deutsche Behörden akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente. Es ist eine gesetzliche Anforderung nach § 10 StAG.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 8-12 Monate
Die Dauer hängt ab von: Vollständigkeit der Unterlagen, Auslastung der Behörde, Komplexität des Falls und eventuellen Rückfragen bei ausländischen Behörden. Beschleunigung möglich durch vollständige Unterlagen von Beginn an.
Zwingend erforderlich: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, polizeiliches Führungszeugnis aus Herkunftsland, Reisepass
Je nach Situation: Schulzeugnisse/Diplome, Abstammungsurkunden, Sterbeurkunden
Wichtig: Alle ausländischen Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden!
Ja! Seit 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich.
Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Ausnahmen nur in seltenen Fällen. Das gilt für alle EU-Bürger und die meisten anderen Nationalitäten.
Vorteil: Keine Probleme bei Erbschaft, Immobilienbesitz oder Familienbindungen im Herkunftsland
Ja, für die meisten ausländischen Dokumente ist eine Apostille erforderlich.
Die Apostille ist eine internationale Beglaubigung der Echtheit und bestätigt, dass das Dokument von einer echten Behörde ausgestellt wurde. Sie erhalten diese im Herkunftsland bei der zuständigen Behörde (oft Justiz- oder Außenministerium).
Übersetzungen für weitere Lebenssituationen:
Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:
0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu
Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen jeglicher Art an. Von Abiturzeugnissen, Bachelor- oder Masterzeugnissen über den Führerschein bis zu Verträgen - unsere vereidigten Übersetzer erledigen jeden Auftrag. Aus unserem Bonner Übersetzungsbüro verschicken wir die fertigen Dokumente deutschlandweit (Köln, Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, etc.) und sogar weltweit (USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, etc.).
Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.