Die Einbürgerung ist der formelle Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt. Sie erfolgt auf Antrag und unter Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Die Einbürgerung gewährt alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers, einschließlich des Wahlrechts, der Freizügigkeit innerhalb der EU und des konsularischen Schutzes durch deutsche Auslandsvertretungen.
Wichtige Änderung: Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz wurden die Aufenthaltszeiten verkürzt und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit ausgeweitet. Diese Reformen erleichtern den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erheblich.
Quelle: Auswärtiges Amt - Staatsangehörigkeitsrecht, BGBl. 2024 I Nr. 104
Das Staatsangehörigkeitsgesetz bildet die zentrale rechtliche Grundlage für alle Einbürgerungsverfahren in Deutschland. Es unterscheidet zwischen verschiedenen Einbürgerungsarten:
Eine der bedeutendsten Änderungen des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes ist die grundsätzliche Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, außer in besonderen Ausnahmefällen wie bei Staatsangehörigen von Ländern, die die Entlassung nicht gestatten oder unverhältnismäßige Bedingungen stellen.
Einbürgerungsart | Aufenthaltsdauer | Besondere Voraussetzungen |
---|---|---|
Regelfall | 5 Jahre (vorher 8 Jahre) | Alle Standardvoraussetzungen erfüllt |
Bei Integrationskurs | 4 Jahre | Erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses |
Bei besonderen Leistungen | 3 Jahre | Ehrenamtliche Tätigkeit, berufliche/akademische Leistungen |
Ehegatte deutscher Staatsangehöriger | 3 Jahre | Mindestens 2 Jahre Ehe, seit 1 Jahr in Deutschland |
Quelle: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundesverwaltungsamt - Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2024
Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ist eine zentrale Voraussetzung für die Einbürgerung. Erforderlich sind Kenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Sprachnachweis-Art | Anforderung | Besonderheiten |
---|---|---|
Zertifikat Deutsch B1 | Schriftlich + Mündlich | telc, Goethe-Institut |
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) | Gesamtergebnis B1 | Teil des Integrationskurses |
Deutsches Sprachdiplom (DSD) | Niveau B1 oder höher | Kultusministerkonferenz |
Schulabschluss | Deutsche Schule | Mindestens Hauptschule |
Hochschulstudium | Erfolgreicher Abschluss | Deutsche Hochschule |
Gastarbeiter-Erleichterung | Nur mündliche Kenntnisse | Einreise bis 30.06.1974 (BRD) oder 13.06.1990 (DDR) |
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu den Themen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Mindestens 17 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Von diesen 33 Fragen sind 30 allgemeine Fragen und 3 landesspezifische Fragen zum jeweiligen Bundesland.
Befreiung vom Einbürgerungstest:
Antragsteller müssen ihren Lebensunterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sichern können. Dies umfasst nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch eine prognostische Betrachtung der zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung:
Antragsteller dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Bei der Beurteilung werden die Art der Straftat, die Höhe der Strafe und der zeitliche Abstand zur Verurteilung berücksichtigt.
Unschädliche Verurteilungen:
Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist entscheidend für den Erfolg des Einbürgerungsantrags. Unvollständige Unterlagen führen regelmäßig zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags.
Wichtiger Hinweis: Alle ausländischen Dokumente müssen mit Apostille oder Legalisation versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
Die ordnungsgemäße Übersetzung ausländischer Dokumente ist ein kritischer Erfolgsfaktor für Einbürgerungsanträge. Deutsche Behörden akzeptieren ausschließlich Übersetzungen von vereidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzern.
Beglaubigte Übersetzung: Eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte und mit seiner Unterschrift sowie Stempel versehene Übersetzung eines fremdsprachigen Dokuments ins Deutsche. Der Übersetzer bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung.
Beglaubigte Kopie: Eine von einer autorisierten Stelle (Notar, Behörde) bestätigte Kopie eines Originaldokuments. Dies bestätigt nur, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, nicht aber den Inhalt des Dokuments.
Achtung: Fehlerhafte oder unvollständige Übersetzungen führen regelmäßig zur Nachforderung korrekter Dokumente und verzögern das Verfahren erheblich. Unsere Erfahrung zeigt, dass etwa 30% aller abgelehnten Anträge auf mangelhafte Dokumentation zurückzuführen sind.
Quelle: Eigene Erfahrungswerte aus 15+ Jahren Einbürgerungsverfahren
Typische Übersetzungsfehler:
Der Einbürgerungsantrag muss persönlich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. In größeren Städten sind meist spezielle Einbürgerungsämter zuständig, in kleineren Gemeinden oft das allgemeine Bürgerbüro oder die Ausländerbehörde.
Antragsberechtigung:
Nach Eingang des vollständigen Antrags prüft die Behörde alle Voraussetzungen systematisch. Das Verfahren folgt einem strukturierten Ablauf:
Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, Prüfung auf Vollmachten und ordnungsgemäße Antragstellung
Rechtmäßigkeit und Dauer des Aufenthalts, Prüfung der Meldedaten und Aufenthaltstitel
Sprach- und Gesellschaftskenntnisse, Einbürgerungstest und Sprachzertifikate
Anfrage bei Verfassungsschutz, Polizei und anderen Sicherheitsbehörden
Lebensunterhaltssicherung, Einkommensnachweise und Sozialleistungsbezug
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verfassungstreue
Bei positiver Entscheidung wird die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit der Aushändigung erwirbt der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Urkunde ist ein wichtiges Dokument, das sorgfältig aufbewahrt werden sollte, da es als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dient.
Wichtiger Hinweis: Mit der Einbürgerung erlöschen alle aufenthaltsrechtlichen Titel. Ein deutscher Staatsangehöriger benötigt keine Aufenthaltserlaubnis mehr und kann frei in Deutschland leben und arbeiten.
Quelle: § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
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Die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift kommt per Post zu Ihnen. Vorab erhalten Sie einen Scan per E-Mail.
Der häufigste Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen sind unvollständige Unterlagen. Besonders problematisch sind:
Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung werden oft falsch eingeschätzt. Entscheidend ist nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern auch die Prognostizierbarkeit zukünftiger Einkünfte.
Die Sicherheitsüberprüfung durch Verfassungsschutz und Polizei kann bei Namensähnlichkeiten oder unklaren Angaben zu Verzögerungen führen. Vollständige und präzise Angaben im Antrag sind daher essentiell.
Tipp: Lassen Sie Ihre Sprachkenntnisse vor der Antragstellung professionell einschätzen. Ein nicht bestandener Sprachtest verzögert das Verfahren erheblich.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwirbt der Eingebürgerte alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers:
Mit der Staatsangehörigkeit sind auch Pflichten verbunden:
Übersetzungen für weitere Lebenssituationen:
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