Beglaubigung


Eine Beglaubigung ist grundsätzlich eine Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Abschrift und/oder Zweitschrift mit der Originalschrift übereinstimmt. Eine Beglaubigung wird erst zu einem amtlichen/gerichtlichen Dokument, wenn der Beglaubigende seinen Dienstsiegel und seine Originalunterschrift dem Dokument zusetzt. Im Falle von beglaubigten Übersetzungen kann der beeidigte Übersetzer/die beeidigte Übersetzerin die Beglaubigungsformel auf das Dokument setzen. Ob der Übersetzer „beeidigt“ oder „vereidigt“ ist spielt in den allermeisten Fällen keine Rolle, es handelt sich vielmehr um denselben Beruf mit zwei unterschiedlichen Bezeichnungen. Je nach Zielland muss ihre beglaubigte Übersetzung durch eine Apostille oder Überbeglaubigung ergänzt werden. Falls eine Abschrift/Zweitschrift aus mehreren Einzelblättern besteht, so muss jede Seite mit einem Teil des Dienstsiegels versehen sein (durch z.B. einer Schuppung des Dokuments), es genügt jedoch wenn nur eine Seite mit der Originalunterschrift und dem Beglaubigungsvermerk versehen ist.


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