Um dies beantworten zu können muss erst geklärt werden, um was genau es sich bei einem Beglaubigungsvermerk handelt. Grundsätzlich wird ein Beglaubigungsvermerk unter anderem dazu genutzt, um die Übereinstimmung einer Kopie oder Abschrift mit dem Original des Schriftstücks zu bestätigen. Wenn die Kopie oder Abschrift 1:1 mit dem originalen Schriftstück übereinstimmt, dann wird dies durch den Beglaubigungsvermerk bestätigt. Man spricht in diesem Fall von einer beglaubigten Kopie. Diese beglaubigte Kopie kann im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten, sodass Sie beispielsweise das Original von Ihrem Hochschulzeugnis in der Regel nicht noch zusätzlich vorzeigen müssen, wenn Sie davon eine beglaubigte Kopie haben anfertigen lassen und diese mit sich führen.
Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, dass ein vereidigter Übersetzer bei einer beglaubigten Übersetzung durch sein Siegel, seine Unterschrift und dem Beglaubigungsvermerk bestätigt, dass er die Übersetzung akkurat und korrekt in die jeweilige
Zielsprache vorgenommen hat. Dazu sind ausschließlich ermächtigte Übersetzer befugt, Notare oder andere Stellen dürfen auf Übersetzungen
keinen Beglaubigungsvermerk setzen. Grundsätzlich kann ein vereidigter Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung von jedem Dokument
herstellen, da er durch seinen Beglaubigungsvermerk die angefertigte Übersetzung legitimiert.
Um Ihre Frage also zu beantworten: Es kommt darauf an, welchen Beglaubigungsvermerk Sie benötigen. Bei dem Beglaubigungsvermerk, der die Authentizität Ihres Dokuments bestätigt, können wir Ihnen
leider nicht weiterhelfen, hierzu sollten Sie sich an eine entsprechende Stelle wenden (z.B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und
Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen). Wenn Sie einen Beglaubigungsvermerk in Form einer beglaubigten Übersetzung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Manchmal erhalten wir auch die Frage, ob wir auf eine von Ihnen oder einem Bekannten angefertigte Übersetzung als Online-Übersetzungsbüro einen Beglaubigungsvermerk setzen können. Grundsätzlich können vereidigte Übersetzer natürlich ein Lektorat von einer bereits angefertigten Übersetzung machen. Zeitlich und arbeitstechnisch gesehen ist dies jedoch oft mit demselben oder sogar einem höheren Arbeitsaufwand für die Übersetzer verbunden. Denn bei einer beglaubigten Übersetzung wird nicht nur der Inhalt des Dokuments an sich übersetzt, sondern auch die Struktur des Originaldokuments in der Übersetzung nachgeahmt, sodass man diese als Übersetzung des Dokuments auf einen Blick erkennen kann. Der Übersetzer müsste also den sprachlichen Inhalt überprüfen, sicherstellen, dass Fachtermini korrekt übersetzt wurden und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen, wenn etwas nicht seinem Standard als vereidigter Übersetzter entspricht. Zudem müsste er sicherstellen, dass das Dokument angemessen formatiert wurde. Auch wenn Sie die entsprechende Zielsprache selber sprechen, raten wir Ihnen, die Übersetzung lieber direkt von einem ermächtigen Übersetzer anfertigen zu lassen, da diese genau dafür ausgebildet worden sind.
Wenn Sie weitere Rückfragen haben oder gerne ein unverbindliches Angebot für eine beglaubigte Übersetzung wünschen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu
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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.
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