Kann ich bei Ihnen eine beglaubigte Kopie meines Zeugnisses bestellen?


Beglaubigte Übersetzungen eines Zeugnisses sind für zahlreiche Verwendungen notwendig, beispielsweise zur Bewerbung auf ein Auslandsstudium oder Auslandssemester.

Eine Beglaubigung Ihres Zeugnisses (ohne Übersetzung) ist jedoch die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie oder Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk. Dazu wird das Original des Schriftstückes mit einer davon gefertigten Kopie oder Abschrift verglichen und wenn diese 1:1 übereinstimmen mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die so beglaubigte Kopie kann im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten. Wenn Sie also beispielsweise von Ihrer erlangten Hochschulreife eine beglaubigte Kopie erstellen lassen und sich damit an einer Hochschule einschreiben möchten, müssen Sie in der Regel das Original Ihres Abschlusszeugnisses nicht mit sich führen.

 

Eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses (z.B. Abiturzeugnis, Halbjahreszeugnis, Bachelor- und Masterzeugnis) kann von Ihrer Schule, staatlichem Studienkolleg oder Universität ausgestellt werden. Dabei dürfen die genannten Stellen natürlich nur die von der Schule oder Universität selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen. Weitere Stellen, bei denen Sie beglaubigte Kopien Ihres Zeugnisses erhalten sind Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, beispielsweise Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus) oder Kreisverwaltungen. Außerdem werden beglaubigte Kopien auch von Gerichten oder Notaren ausgestellt.

 

Die schnelle und einfache Antwort auf die Frage, ob Sie bei uns eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses erhalten ist daher: Nein, wir sind als Online-Übersetzungsbüro nicht dazu befugt, beglaubigte Kopien von Ihren Zeugnissen zu erstellen. Gerichtlich ermächtigte Übersetzer dürfen ausschließlich eine beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses (oder auch anderer Dokumente) erstellen, eine Beglaubigung Ihres Zeugnisses selber dürfen sie als ermächtigte Übersetzer nicht vornehmen. Bei einer beglaubigten Übersetzung Ihrer Dokumente  bedeutet dies, dass die Übersetzer von Ihrem Dokument eine Übersetzung anfertigen und durch die Unterschrift, den Beglaubigungsvermerk sowie dem Siegel am Ende der Übersetzung versichern, dass das Dokument akkurat und korrekt in die jeweilige Zielsprache übersetzt wurde. Dabei wird ebenfalls die Struktur des Originaldokuments in der Übersetzung übernommen, sodass man dies als Übersetzung Ihres Dokuments erkennen kann. Siegel und Unterschriften dürfen natürlich in der Übersetzung nicht einfach übernommen werden, diese werden vielmehr in der Übersetzung an der entsprechenden Stelle erwähnt. Nur wenn dies so erfüllt ist, spricht man von einer beglaubigten Übersetzung.


Eine beglaubigte Übersetzung können die vereidigten Übersetzer daher grundsätzlich von jedem Dokument machen, da sie letztendlich nur die korrekte Übersetzung durch die Beglaubigung bestätigen, nicht aber das Dokument selber.

 

Wenn Sie also eine beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses oder der beglaubigten Kopie Ihres Zeugnisses benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung der beglaubigten Kopie Ihres Zeugnisses benötigen, dann müssen Sie die Beglaubigung Ihres Zeugnisses vor der Anfertigung der beglaubigten Übersetzung einholen, da der Beglaubigungsvermerk auf der beglaubigten Kopie Teil des Dokuments ist und ebenfalls übersetzt werden muss.

 

In manchen Fällen ist es notwendig, dass die Übersetzer die Originale oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Originale für eine korrekte beglaubigte Übersetzung ansehen müssen, um diese an die beglaubigte Übersetzung anzuhängen oder zu bestätigen, dass die Originale bei dem Übersetzungsprozess vorlagen.

 

Bei Fragen rund um beglaubigte Übersetzungen und die Beglaubigung übersetzter Dokumente können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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