Kann ich bei Ihnen beglaubigte Übersetzungen für eine deutsche Botschaft im Ausland bestellen?


In unserem Online-Übersetzungsbüro können Sie beglaubigte Übersetzungen bestellen, welche von gerichtlich vereidigten Übersetzern in Deutschland angefertigt werden. Wenn seitens der deutschen Botschaft im Ausland also eine beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer gefordert wird, dann erfüllen die von uns erstellten beglaubigten Übersetzungen diese Anforderungen. In manchen Fällen kann es jedoch sein, dass nur beglaubigte Übersetzungen aus dem jeweiligen Land, in dem sich die Botschaft befindet, akzeptiert werden. Dies sollten Sie vorher bei der jeweiligen Botschaft erfragen, da die Frage nicht pauschal beantwortet werden kann.

 

In jedem Fall ist es für uns vor einer Auftragserteilung wichtig zu wissen, welche weiteren Anforderungen an Ihre beglaubigte Übersetzung seitens der Botschaft gestellt werden. Dies gilt nicht nur für Botschaften, sondern für alle Institutionen im In- und Ausland. Diese zusätzlichen Anforderungen an eine beglaubigte Übersetzung können je nach Land und Institution variieren. Im Folgenden können Sie ein paar Beispiele zu den am häufigsten gestellten Anforderungen lesen.

 

Zum Beispiel kann die Anforderung darin bestehen, dass die beglaubigte Übersetzung mit Vorlage des Originals angefertigt werden soll. Dies ist im Beglaubigungsvermerk, welchen jede beglaubigte Übersetzung enthält unter der Anmerkung „Übersetzung mit Vorlage des Originals angefertigt“ notiert. Dies ist insofern eine zusätzliche Anforderung, weil wir beglaubigte Übersetzungen grundsätzlich mit den Scans von Originaldokumenten anfertigen, welche im finalen Schritt mithilfe der sogenannten Eselsohr-Siegelung mit der beglaubigten Übersetzung verbunden werden. Daran knüpft die Anforderung an, dass in manchen Fällen Ihr Originaldokument untrennbar mit der beglaubigten Übersetzung verbunden werden soll.

 

Eine weitere Anforderung kann aus der Einholung einer Apostille oder einer Überbeglaubigung bei dem für den vereidigten Übersetzer zuständigen Gericht bestehen. Diese zertifizieren nochmals die beglaubigte Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde. Diese Überbeglaubigung/Apostille wird vor allem bei ausländischen Behörden gefordert. Je nach Zielland der Übersetzung ist hier eine sogenannte Haager Apostille (dies richtet sich nach Ländern, die Mitglied im Haager Abkommen sind) oder eine Überbeglaubigung notwendig. Im Grunde sind beide Zertifizierungen von ihrer Bedeutung identisch, sie unterscheiden sich lediglich in der Aufmachung. Als Online-Übersetzungsbüro bieten wir außerdem an, die applizierten Apostillen/Überbeglaubigungen beglaubigt für Sie zu übersetzen, da diese Zertifizierungen von deutschen Gerichten angefertigt werden und deshalb auch in deutscher Sprache verfasst werden.

 

Zusammengefasst kann man sagen, dass wir grundsätzlich versuchen, jegliche weiteren Anforderungen an Ihre beglaubigte Übersetzung umzusetzen. Beachten Sie hierbei jedoch, dass Sie uns diese am besten vor der Auftragserteilung mitteilen, damit wir eine frühzeitige Anpassung der Bearbeitungszeit und des Preises vornehmen können. Nachdem Sie die Zahlung getätigt haben und der Übersetzungsprozess begonnen wurde, sind keine weiteren Änderungen mehr möglich. Gerade was die Bearbeitungszeit betrifft sind wir im Falle von Apostillen/Überbeglaubigungen an die Bearbeitungszeiten der deutschen Gerichte gebunden, auf die wir keinen Einfluss haben. Auch bei dem Umgang mit Originaldokumenten sollte die Zeit beachtet werden, die es benötigt, bis wir Ihre Originaldokumente postalisch erhalten. Deshalb ist es sowohl für uns als auch für Sie am besten, wenn Sie uns nach Möglichkeit schon beim ersten Kontakt mitteilen, welche zusätzlichen Anforderungen seitens Ihrer Behörde an die beglaubigte Übersetzung bestehen.


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