Zertifizierte Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer Arabisch-Deutsch
✓ Amtliche Übersetzung arabischer Geburtsurkunden für sämtliche BehördenSie benötigen eine amtliche Übersetzung Ihrer arabischen Geburtsurkunde (شهادة ميلاد) für deutsche Institutionen? Sei es für Eheschließung, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel oder Familienzusammenführung – wir fertigen präzise und rechtsverbindliche Übersetzungen Ihrer arabischsprachigen Geburtsdokumente an.
Unsere staatlich ermächtigten Arabisch-Übersetzer verfügen über umfassende Expertise bei arabischen Personenstandsdokumenten und beherrschen die Feinheiten der arabischen Schrift sowie die offiziellen Transkriptionsvorschriften. Zahlreiche Menschen aus arabischsprachigen Ländern in Deutschland sind auf übersetzte Dokumente angewiesen – wir unterstützen Sie zügig und professionell.
Zu beachten: Deutsche Ämter akzeptieren ausschließlich beglaubigte Übersetzungen von staatlich anerkannten Übersetzern. Unsere zertifizierte Übersetzung aus dem Arabischen erfüllt sämtliche rechtlichen Vorgaben gemäß § 142 ZPO und wird von Standesämtern, Ausländerbehörden, BAMF sowie Gerichten anerkannt.
Einbürgerungsbehörden und das Bundesamt für Migration verlangen zwingend eine beglaubigte Übersetzung zur Identitäts- und Abstammungsprüfung. Der Übersetzer muss staatlich ermächtigt sein.
Hinweis: Das Dokument sollte üblicherweise nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Für die Trauung mit einem deutschen Partner verlangt das Standesamt eine amtliche Übersetzung Ihrer arabischen Geburtsurkunde. Die Transkription der Namen muss exakt erfolgen.
Tipp: Häufig wird zusätzlich eine Legalisation benötigt – wir beraten Sie gerne dazu.
Für Arbeitsvisum, Blue Card, Studienaufenthalt oder Familiennachzug ist eine Übersetzung aus dem Arabischen als Identitätsnachweis bei der Ausländerbehörde erforderlich.
Wichtig: Bei Familiennachzug müssen auch die Geburtsurkunden der Kinder übersetzt werden.
Kommt ein Kind in Deutschland zur Welt und ein Elternteil besitzt die arabische Staatsbürgerschaft, muss die elterliche Geburtsurkunde dem Standesamt in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
Zahlreiche Universitäten fordern bei der Einschreibung eine übersetzte Geburtsurkunde, insbesondere wenn der Name auf dem Schulzeugnis abweicht oder ausländische Zeugnisse eingereicht werden.
Bei internationalen Erbfällen dient die beglaubigte Übersetzung der arabischen Geburtsurkunde als Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse vor deutschen Gerichten und Notaren.
Laden Sie Ihre arabische Geburtsurkunde (شهادة ميلاد) über unser Formular hoch oder senden Sie sie per E-Mail zu. Ein Scan oder qualitativ gutes Handyfoto genügt vollkommen. Das Originaldokument bleibt sicher bei Ihnen – wir benötigen es nicht.
Binnen 24 Stunden erhalten Sie ein transparentes Angebot zu einem festen Preis. Keinerlei versteckte Gebühren, keine unerwarteten Zusatzkosten – nur ein fairer Preis für Ihre zertifizierte Übersetzung.
Nach Ihrer Auftragsbestätigung übersetzt ein staatlich ermächtigter Arabisch-Übersetzer Ihr Dokument präzise. Alle arabischen Zeichen werden korrekt transkribiert und die Übersetzung erhält Stempel sowie Unterschrift.
Die beglaubigte Übersetzung erreicht Sie per Post (inklusive Originalstempel und Unterschrift). Optional: Scan vorab per E-Mail. Bezahlung erfolgt erst nach Erhalt – völlig ohne Risiko für Sie!
Langjährige Erfahrung mit Arabisch-Deutsch Übersetzungen und fundierte Kenntnis behördlicher Anforderungen
Hervorragende Durchschnittsbewertung basierend auf über 900 Kundenbewertungen für arabische Übersetzungen
Arabische Muttersprachler mit exzellenten Deutschkenntnissen und staatlicher Ermächtigung
Beglaubigte Übersetzungen mit vollständiger Rechtsgültigkeit bei allen deutschen Behörden nach § 142 ZPO
Strenge Datenschutzstandards gemäß DSGVO für Ihre persönlichen Dokumente
Individuelle Beratung per Telefon oder E-Mail – auf Wunsch auch auf Arabisch
"Die Übersetzungsanfrage war unkompliziert und der gesamte Ablauf verlief zügig. Besonders positiv fand ich die hilfreichen Hinweise und Ratschläge, damit alles korrekt für die Behörde war. Absolut empfehlenswert."
"Mein Auftrag wurde fristgerecht fertiggestellt, die Kommunikation war effizient und problemlos. Bei zukünftigem Übersetzungsbedarf werde ich definitiv wieder auf diesen Service zurückgreifen."
"Sehr zufrieden mit dem Service. Nach dem telefonischen Erstkontakt übermittelte ich meine Dokumente digital und erhielt zeitnah die Übersetzung per E-Mail, gefolgt von der beglaubigten Version per Post."
Arabische Geburtsurkunden sind in arabischer Schrift verfasst und werden von rechts nach links gelesen. Ein staatlich ermächtigter Arabisch-Übersetzer muss die Namen nach den offiziellen Transkriptionsrichtlinien präzise ins lateinische Alphabet übertragen – entscheidend für die korrekte Schreibweise in deutschen Dokumenten.
Beispiel: محمد → Muhammad (nicht Mohammed oder Mohamed)
Arabische Namen folgen einer spezifischen Struktur (Vorname, Vatersname, Großvatername, Familienname). Unsere erfahrenen Übersetzer kennen diese Konventionen und stellen die korrekte Zuordnung für deutsche Behörden sicher.
Beispiel: علي بن محمد بن أحمد الحسن → Ali Muhammad Ahmad Al-Hassan
Manche arabische Geburtsurkunden enthalten sowohl das islamische (Hijri) als auch das gregorianische Datum. Bei der Übersetzung wird das gregorianische Datum verwendet und korrekt ins deutsche Format übertragen.
Beispiel: ١٥/٠٣/١٩٩٠ → 15. März 1990
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen Geburtsurkunden aus verschiedenen arabischen Ländern (Syrien, Ägypten, Irak, Marokko, etc.). Unsere Übersetzer kennen diese regionalen Besonderheiten und die jeweiligen rechtlichen Anforderungen.
Arabische Geburtsurkunden verwenden oft östliche arabische Ziffern (١، ٢، ٣) statt westlicher (1, 2, 3). Bei der Übersetzung werden alle Zahlenangaben korrekt in das deutsche Format übertragen.
Beispiel: ١٩٨٥ → 1985
Besonderheit: Häufig zweisprachige Urkunden (Arabisch/Französisch), spezielle Sicherheitsmerkmale
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation gelten besondere Regelungen für syrische Dokumente
Besonderheit: Computergestützte Urkunden mit Barcode seit 2008, ältere Urkunden häufig handschriftlich
Format: Standardisiertes A4-Format mit nationalem Wappen
Besonderheit: Unterschiedliche Formate je nach Ausstellungsregion (Kurdistan vs. Zentralirak)
Tipp: Bei älteren Urkunden vorab mit deutscher Behörde klären
Besonderheit: Französischer Einfluss, oft zweisprachige Urkunden (Arabisch/Französisch)
Format: Moderne Urkunden mit digitalen Sicherheitsmerkmalen
Besonderheit: Hochmoderne digitale Urkunden, oft mit QR-Code zur Verifikation
Hinweis: Häufig einfachere Legalisationsverfahren
Nein. Für die Übersetzung genügt eine qualitativ hochwertige Kopie, ein Scan oder ein Smartphone-Foto. Ihr Originaldokument bleibt sicher bei Ihnen und wird später gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung bei der zuständigen Behörde eingereicht. Das Original wird ausschließlich für die finale Vorlage beim Standesamt oder der Ausländerbehörde benötigt, nicht jedoch für den Übersetzungsprozess.
Standard-Bearbeitung: 3-5 Werktage nach Auftragserteilung
Express-Option: 24 Stunden (gegen Zusatzgebühr)
Nach Fertigstellung können Sie optional einen digitalen Scan per E-Mail erhalten, das beglaubigte Original folgt per Post. Der Postversand innerhalb Deutschlands dauert üblicherweise 1-2 Werktage, in EU-Länder 3-5 Werktage. Wir legen besonderen Wert auf zügige Bearbeitung, um Ihnen schnellstmöglich zu helfen.
In den meisten Fällen ja. Deutsche Behörden verlangen für arabische Dokumente in der Regel eine Legalisation oder Apostille:
Die Legalisation bzw. Apostille muss im Herkunftsland beantragt werden. Da nicht alle arabischen Länder dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, kann statt einer Apostille eine konsularische Legalisation über die deutsche Botschaft erforderlich sein. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrer spezifischen Situation.
Wichtig: Bitte klären Sie vorab mit der zuständigen deutschen Behörde, welche Form der Beglaubigung in Ihrem Fall erforderlich ist.
Ja, garantiert. Unsere Übersetzer sind staatlich ermächtigt bzw. öffentlich bestellt und vereidigt gemäß § 142 ZPO. Ihre beglaubigte Übersetzung wird von sämtlichen deutschen Ämtern, Gerichten, Standesämtern, Universitäten und Behörden anerkannt. Dies ist gesetzlich geregelt und gilt deutschlandweit einheitlich. Sie erhalten die Übersetzung mit Originalstempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk des Übersetzers.
Die Transkription arabischer Namen ins lateinische Alphabet erfolgt nach den offiziellen Standards (DIN 31635, ISO 233) und deutschen Behördenrichtlinien. Unser staatlich ermächtigter Arabisch-Übersetzer gewährleistet, dass Ihr Name korrekt übertragen wird.
Beispiele:
Die einheitliche Schreibweise ist wichtig, damit Ihr Name in allen deutschen Dokumenten konsistent verwendet wird.
Nein, Bezahlung nach Erhalt ist möglich. Sie können zwischen Vorkasse (per Banküberweisung) oder Zahlung nach Erhalt (per Rechnung) wählen. So tragen Sie kein Risiko und zahlen erst, wenn Sie die fertige beglaubigte Übersetzung erhalten haben. Wir bieten flexible Zahlungsoptionen für maximale Kundenzufriedenheit.
Ältere arabische Geburtsurkunden können unterschiedliche Formate aufweisen – von handschriftlichen Dokumenten bis zu frühen maschinenschriftlichen Versionen. Wir übersetzen Urkunden jeden Alters und Formats, unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Wichtige Hinweise:
Unser erfahrenes Team ist mit historischen arabischen Dokumenten vertraut und stellt eine präzise Übersetzung sicher.
Die beglaubigte Übersetzung selbst verfällt nicht und behält unbegrenzt ihre Gültigkeit. Allerdings kann die zugrundeliegende Geburtsurkunde von Behörden als veraltet eingestuft werden:
Klären Sie die konkreten Anforderungen stets vorab mit der zuständigen Behörde. Bei Bedarf kann eine aktuelle Geburtsurkunde über das Standesamt im Herkunftsland beantragt werden.
نعم، بالطبع! (Ja, selbstverständlich!) Unser Team umfasst arabische Muttersprachler, die Sie gerne in Ihrer Sprache beraten. Sie können uns auf Arabisch kontaktieren – per E-Mail oder telefonisch. Wir verstehen, dass der Umgang mit deutschen Behörden herausfordernd sein kann, und unterstützen Sie gerne schnell und unkompliziert in Ihrer Muttersprache.
Arabische Bezeichnung für Geburtsurkunde (wörtlich: "Geburtszeugnis"). Das offizielle Dokument, das vom standesamtlichen Register ausgestellt wird.
Das Zivilregister bzw. Standesamt in arabischen Ländern, das Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle registriert.
Beglaubigungsvermerk, der die Echtheit arabischer Urkunden für den Gebrauch in Deutschland bestätigt – entweder als Apostille oder konsularische Legalisation.
Transkription – die Umschrift arabischer Buchstaben in lateinische Schrift nach offiziellen Standards (DIN 31635 oder ISO 233).
Der Vatersname als Teil des arabischen Namenssystems. In Deutschland wird er häufig als Mittelname behandelt oder in den Nachnamen integriert.
Der islamische Mondkalender. Manche arabische Geburtsurkunden enthalten beide Datumsangaben (islamisch und gregorianisch).
Laden Sie Ihre arabische Geburtsurkunde hoch und erhalten Sie innerhalb weniger Stunden ein transparentes Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten und völlig unverbindlich.
Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der beglaubigten Übersetzung aus dem Arabischen sind wir Ihr verlässlicher Partner für alle arabischen Personenstandsdokumente. Unser Team aus arabischen Muttersprachlern und staatlich ermächtigten Übersetzern garantiert höchste Qualität und rechtliche Sicherheit.
Wir verstehen die Bedeutung präziser Übersetzungen für Ihre Lebensplanung in Deutschland – sei es für Eheschließung, Einbürgerung, Aufenthaltserlaubnis oder Familienzusammenführung. Deshalb arbeiten wir eng mit arabischen Communities in Deutschland zusammen und kennen die spezifischen Anforderungen deutscher Behörden an arabische Dokumente.
Unsere staatlich ermächtigten Arabisch-Übersetzer verfügen nicht nur über exzellente Sprachkenntnisse, sondern auch über fundiertes Wissen zu den kulturellen und rechtlichen Besonderheiten arabischer Dokumente. Von historischen handschriftlichen Urkunden bis zu modernen digitalen Dokumenten mit QR-Codes – wir übersetzen alle Varianten fachkundig und behördenkonform.
*Hinweis zur Anerkennungsgarantie: Unsere beglaubigten Übersetzungen entsprechen allen formalen Vorgaben für die Anerkennung durch deutsche Ämter, Gerichte und Institutionen gemäß § 142 ZPO. Die Übersetzungen werden von staatlich ermächtigten, vereidigten Übersetzern erstellt und besitzen bundesweite Gültigkeit. Sollte Ihre Übersetzung ausnahmsweise nicht akzeptiert werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich kostenfrei bei der Klärung – in den meisten Fällen liegt dies an fehlenden Begleitdokumenten wie der Legalisation/Apostille, nicht an der Übersetzung selbst.
Hinweis zu Legalisation und Apostille: Wir bieten keinen Legalisations- oder Apostillen-Service an, da diese nur im Ausstellungsland der Urkunde beantragt werden können. Nicht alle arabischen Länder sind dem Haager Übereinkommen beigetreten – in diesem Fall ist eine konsularische Legalisation über die deutsche Botschaft im Herkunftsland erforderlich. Wir beraten Sie gerne kostenfrei zu Ihrer individuellen Situation und informieren Sie über die erforderlichen Schritte für Ihr Herkunftsland.
Datenschutz & Sicherheit: Ihre persönlichen Dokumente behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über sichere Server, und alle Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Nach Auftragsabschluss werden alle Daten gemäß DSGVO sicher gelöscht. Wir sind ISO 9001:2015 zertifiziert und arbeiten nach höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
Preistransparenz: Unsere Preise richten sich nach Umfang und Komplexität der Übersetzung. Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Typische Kosten für eine arabische Geburtsurkunde liegen zwischen 25-40 € pro Seite, abhängig von Lesbarkeit, Format und gewünschter Lieferzeit. Die Express-Option (24h) kostet einen Aufpreis von etwa 50%. Mehrfachausfertigungen sind günstiger.
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