Behördlich anerkannte Übersetzungen aller Dokumente
Jetzt offizielle Übersetzung bestellenStellen Sie sich vor: Sie haben einen wichtigen Termin beim Standesamt, aber Ihre ausländischen Dokumente werden nicht akzeptiert, weil die Übersetzung "nicht offiziell genug" ist.
Genau hier kommen wir mit unseren offiziellen Übersetzungen ins Spiel. Seit über 15 Jahren helfen wir Menschen dabei, ihre wichtigsten Dokumente in die amtlich anerkannte Form zu bringen, die deutsche Behörden, Gerichte und Ämter verlangen. Unsere staatlich vereidigten Übersetzer kennen die spezifischen Anforderungen deutscher Behörden und sorgen dafür, dass Ihre Übersetzung beim ersten Vorlegen akzeptiert wird.
✓ Offizielle Vereidigung vor dem Landgericht
✓ Amtliches Siegel und Unterschrift
✓ Urkundencharakter nach § 142 ZPO
✓ Direkter Kontakt für Behördenrückfragen
Eine offizielle Übersetzung ist die höchste Form der Übersetzung in Deutschland. Sie wird ausschließlich von staatlich vereidigten Übersetzern angefertigt und besitzt Urkundencharakter nach § 142 ZPO.
Deutsche Behörden, Gerichte und Ämter müssen diese Übersetzungen als gültig anerkennen. Das unterscheidet sie von einfachen Übersetzungen.
"Offizielle Übersetzung", "beglaubigte Übersetzung" und "amtliche Übersetzung" bezeichnen dasselbe. Der rechtlich korrekte Begriff ist "Übersetzung eines öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers".
Nach § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) haben Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern Urkundencharakter. Das bedeutet: Deutsche Behörden sind gesetzlich verpflichtet, diese als Beweismittel anzuerkennen.
Private oder "einfache" Übersetzungen haben diesen Status nicht. Behörden dürfen sie ablehnen - und tun es regelmäßig, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
"Über die Übersetzung ist eine Bescheinigung des Übersetzers beizufügen. [...] Die Übersetzung hat den Wert einer öffentlichen Urkunde."
Prüfkriterium | Offizielle Übersetzung | Private Übersetzung |
---|---|---|
Amtliches Siegel | ✓ Vorhanden | ✗ Fehlt |
Beglaubigungsvermerk | ✓ Rechtsgültig | ✗ Ungültig |
Übersetzer-Vereidigung | ✓ Staatlich vereidigt | ✗ Nicht vereidigt |
Behördliche Anerkennung | ✓ Zwingend anerkannt | ✗ Kann abgelehnt werden |
Wenn Ihre Übersetzung nicht den behördlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie:
Deshalb: Investieren Sie von Anfang an in eine offizielle Übersetzung und sparen Sie sich Ärger und Mehrkosten. Mehr dazu in unseren Ratgeber- Übersetzung abgelehnt, was nun?
Ihr Vorhaben | Zuständige Behörde | Wichtige Details |
---|---|---|
Eheschließung in Deutschland | Standesamt | Ausländische Dokumente müssen offiziell übersetzt werden |
Aufenthaltserlaubnis | Ausländerbehörde | Alle ausländischen Dokumente amtlich übersetzen lassen |
Auslandsstudium | Universität/Hochschule | Zeugnisse und Abschlüsse offiziell übersetzen |
Gerichtsverfahren | Amts-/Landgericht | Beweismittel müssen gerichtlich verwertbar sein |
Arbeitserlaubnis Deutschland | Bundesagentur für Arbeit | Qualifikationsnachweise amtlich übersetzen |
Wichtiger Hinweis: Deutsche Behörden akzeptieren nur offizielle Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern. Einfache oder private Übersetzungen werden abgelehnt.
Senden Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail, Upload-Portal oder Post. Ein klares Handyfoto oder Scan reicht aus.
Kostenlose Prüfung und verbindliches Angebot binnen 2 Stunden - transparent und fair.
Termingerechte Lieferung der behördlich anerkannten Übersetzung. Rechnung nach erfolgter Lieferung.
"Offizielle Übersetzung" und "beglaubigte Übersetzung" bezeichnen dasselbe - beide werden von staatlich anerkannten Übersetzern angefertigt.
Der Unterschied liegt im Fokus: "Offizielle Übersetzung" betont die behördliche Anerkennung, während "beglaubigte Übersetzung" den technischen Prozess beschreibt.
Ja, zu 100%. Unsere Übersetzer sind staatlich vereidigt nach § 142 ZPO. Das bedeutet: Alle deutschen Behörden, Gerichte und Ämter müssen unsere Übersetzungen als gültig anerkennen.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar - im Gegensatz zu privaten Übersetzungen.
Standard: ca. 2-3 Werktage für die meisten Dokumente
Express 24h: Nächster Werktag (gegen Aufpreis)
Ja, zu 100% digital möglich. Sie können Ihre Dokumente einfach als Scan oder Foto per E-Mail senden oder über unser Anfrageformular hochladen.
Die offizielle Übersetzung erhalten Sie als PDF per E-Mail. Das Original senden wir optional per Post nach.
Ja, aber mit unterschiedlichen Anforderungen:
• EU-Länder: Direkte Anerkennung in den meisten Fällen
• Apostille-Länder: Zusätzliche Apostille erforderlich
• Andere Länder: Oft sind auch Konsularlegalisierung nötig
"Ich brauchte dringend eine offizielle Übersetzung meines Diploms für die Ausländerbehörde. Der Service war wirklich gut - nach 3 Werktagen hatte ich die staatlich anerkannte Übersetzung. Die Behörde hat sie sofort akzeptiert."
— Michael K., Aufenthaltserlaubnis
"Für unsere Eheschließung am Standesamt brauchten wir offizielle Übersetzungen der ausländischen Dokumente. Alles wurde beim ersten Termin akzeptiert - keine Nachfragen, keine Probleme. Sehr professionell!"
— Anna & David M., Eheschließung
Unsere staatlich vereidigten Übersetzer sind in den wichtigsten Weltsprachen und Spezialsprachen tätig. Jeder Übersetzer verfügt über die offizielle Vereidigung vor dem Landgericht und kennt die spezifischen Anforderungen deutscher Behörden.
Weitere Sprachen verfügbar: Unsere staatlich vereidigten Übersetzer arbeiten in über 50 Sprachen. Von Niederländisch und Portugiesisch bis zu seltenen Sprachen wie Mongolisch oder Urdu.
Bei behördlichen Angelegenheiten werden meist mehrere Dokumente benötigt. Hier sind die häufigsten Kombinationen, die wir für unsere Kunden als offizielle Übersetzungen anfertigen:
Ausländische Partner benötigen meist:
Universitäten verlangen meist auch:
Ausländerbehörden benötigen oft:
Behördlich anerkannt • Express möglich • Faire Preise • Deutschlandweit gültig
0800 55 133 07 oder E-Mail: info@beglaubigte-uebersetzung.eu