Offizielle Übersetzung | Staatlich vereidigt | Behördlich anerkannt


Behördlich anerkannte Übersetzungen aller Dokumente

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✓ Staatlich vereidigt
Deutschlandweit anerkannt
✓ Express 24h
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✓ 4,9/5 ★★★★★
Über 680 Bewertungen
✓ ISO 17100
Qualitätsstandard

Warum Behörden nur offizielle Übersetzungen akzeptieren

Stellen Sie sich vor: Sie haben einen wichtigen Termin beim Standesamt, aber Ihre ausländischen Dokumente werden nicht akzeptiert, weil die Übersetzung "nicht offiziell genug" ist.

Genau hier kommen wir mit unseren offiziellen Übersetzungen ins Spiel. Seit über 15 Jahren helfen wir Menschen dabei, ihre wichtigsten Dokumente in die amtlich anerkannte Form zu bringen, die deutsche Behörden, Gerichte und Ämter verlangen. Unsere staatlich vereidigten Übersetzer kennen die spezifischen Anforderungen deutscher Behörden und sorgen dafür, dass Ihre Übersetzung beim ersten Vorlegen akzeptiert wird.

unser Mehrwert für sie 

✓ Offizielle Vereidigung vor dem Landgericht

✓ Amtliches Siegel und Unterschrift

✓ Urkundencharakter nach § 142 ZPO

✓ Direkter Kontakt für Behördenrückfragen

Was ist eine offizielle Übersetzung?

Eine offizielle Übersetzung ist die höchste Form der Übersetzung in Deutschland. Sie wird ausschließlich von staatlich vereidigten Übersetzern angefertigt und besitzt Urkundencharakter nach § 142 ZPO.

Deutsche Behörden, Gerichte und Ämter müssen diese Übersetzungen als gültig anerkennen. Das unterscheidet sie von einfachen Übersetzungen.

Begriffserklärung

"Offizielle Übersetzung", "beglaubigte Übersetzung" und "amtliche Übersetzung" bezeichnen dasselbe. Der rechtlich korrekte Begriff ist "Übersetzung eines öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers".

Rechtliche Grundlagen: Warum Behörden nur offizielle Übersetzungen akzeptieren

§ 142 ZPO: Die gesetzliche Grundlage

Nach § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) haben Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern Urkundencharakter. Das bedeutet: Deutsche Behörden sind gesetzlich verpflichtet, diese als Beweismittel anzuerkennen.

Private oder "einfache" Übersetzungen haben diesen Status nicht. Behörden dürfen sie ablehnen - und tun es regelmäßig, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Gesetzestext § 142 Abs. 3 ZPO

"Über die Übersetzung ist eine Bescheinigung des Übersetzers beizufügen. [...] Die Übersetzung hat den Wert einer öffentlichen Urkunde."

So prüfen Behörden die Gültigkeit Ihrer Übersetzung

Prüfkriterium Offizielle Übersetzung Private Übersetzung
Amtliches Siegel ✓ Vorhanden ✗ Fehlt
Beglaubigungsvermerk ✓ Rechtsgültig ✗ Ungültig
Übersetzer-Vereidigung ✓ Staatlich vereidigt ✗ Nicht vereidigt
Behördliche Anerkennung ✓ Zwingend anerkannt ✗ Kann abgelehnt werden

Was passiert bei Ablehnung durch Behörden?

Wenn Ihre Übersetzung nicht den behördlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie:

  • Eine neue, offizielle Übersetzung beauftragen
  • Neue Termine vereinbaren (oft wochenlange Wartezeiten)
  • Zusätzliche Kosten und Zeitverlust in Kauf nehmen

Deshalb: Investieren Sie von Anfang an in eine offizielle Übersetzung und sparen Sie sich Ärger und Mehrkosten. Mehr dazu in unseren Ratgeber- Übersetzung abgelehnt, was nun?

Die häufigsten Gründe für offizielle Übersetzungen

Ihr Vorhaben Zuständige Behörde Wichtige Details
Eheschließung in Deutschland Standesamt Ausländische Dokumente müssen offiziell übersetzt werden
Aufenthaltserlaubnis Ausländerbehörde Alle ausländischen Dokumente amtlich übersetzen lassen
Auslandsstudium  Universität/Hochschule Zeugnisse und Abschlüsse offiziell übersetzen
Gerichtsverfahren Amts-/Landgericht Beweismittel müssen gerichtlich verwertbar sein
Arbeitserlaubnis Deutschland Bundesagentur für Arbeit Qualifikationsnachweise amtlich übersetzen

Wichtiger Hinweis: Deutsche Behörden akzeptieren nur offizielle Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern. Einfache oder private Übersetzungen werden abgelehnt.

 

So einfach kommen Sie zu Ihrer offiziellen Übersetzung

1

Dokumente hochladen

Senden Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail, Upload-Portal oder Post. Ein klares Handyfoto oder Scan reicht aus.

2

Angebot erhalten

Kostenlose Prüfung und verbindliches Angebot binnen 2 Stunden - transparent und fair.

3

Offizielle Übersetzung erhalten

Termingerechte Lieferung der behördlich anerkannten Übersetzung. Rechnung nach erfolgter Lieferung.

Häufige Fragen zu offiziellen Übersetzungen

Was ist der Unterschied zwischen "offiziell" und "beglaubigt"?

"Offizielle Übersetzung" und "beglaubigte Übersetzung" bezeichnen dasselbe - beide werden von staatlich anerkannten Übersetzern angefertigt.

Der Unterschied liegt im Fokus: "Offizielle Übersetzung" betont die behördliche Anerkennung, während "beglaubigte Übersetzung" den technischen Prozess beschreibt.

Erkennen alle deutschen Behörden Ihre offiziellen Übersetzungen an?

Ja, zu 100%. Unsere Übersetzer sind staatlich vereidigt nach § 142 ZPO. Das bedeutet: Alle deutschen Behörden, Gerichte und Ämter müssen unsere Übersetzungen als gültig anerkennen.

Das ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar - im Gegensatz zu privaten Übersetzungen.

Wie lange dauert eine offizielle Übersetzung?

Standard: ca. 2-3 Werktage für die meisten Dokumente

Express 24h: Nächster Werktag (gegen Aufpreis)

Kann ich eine offizielle Übersetzung auch online einreichen?

Ja, zu 100% digital möglich. Sie können Ihre Dokumente einfach als Scan oder Foto per E-Mail senden oder über unser Anfrageformular hochladen.

Die offizielle Übersetzung erhalten Sie als PDF per E-Mail. Das Original senden wir optional per Post nach.

Werden offizielle Übersetzungen auch im Ausland anerkannt?

Ja, aber mit unterschiedlichen Anforderungen:

EU-Länder: Direkte Anerkennung in den meisten Fällen

Apostille-Länder: Zusätzliche Apostille erforderlich 

Andere Länder: Oft sind auch Konsularlegalisierung nötig 

Das sagen unsere Kunden über unsere offiziellen Übersetzungen

4.9
★★★★★
aus 866 Bewertungen
★★★★★

"Ich brauchte dringend eine offizielle Übersetzung meines Diploms für die Ausländerbehörde. Der Service war wirklich gut - nach 3 Werktagen hatte ich die staatlich anerkannte Übersetzung. Die Behörde hat sie sofort akzeptiert."

— Michael K., Aufenthaltserlaubnis

★★★★★

"Für unsere Eheschließung am Standesamt brauchten wir offizielle Übersetzungen der ausländischen Dokumente. Alles wurde beim ersten Termin akzeptiert - keine Nachfragen, keine Probleme. Sehr professionell!"

— Anna & David M., Eheschließung

Für welche Sprachen erstellen wir offizielle Übersetzungen?

Unsere staatlich vereidigten Übersetzer sind in den wichtigsten Weltsprachen und Spezialsprachen tätig. Jeder Übersetzer verfügt über die offizielle Vereidigung vor dem Landgericht und kennt die spezifischen Anforderungen deutscher Behörden.

Weitere Sprachen verfügbar: Unsere staatlich vereidigten Übersetzer arbeiten in über 50 Sprachen. Von Niederländisch und Portugiesisch bis zu seltenen Sprachen wie Mongolisch oder Urdu.

Häufig benötigte Dokumente für offizielle Übersetzungen

Bei behördlichen Angelegenheiten werden meist mehrere Dokumente benötigt. Hier sind die häufigsten Kombinationen, die wir für unsere Kunden als offizielle Übersetzungen anfertigen:

Eheschließung in Deutschland

Ausländische Partner benötigen meist:

Studium in Deutschland

Universitäten verlangen meist auch:

Aufenthaltserlaubnis

Ausländerbehörden benötigen oft:

Weitere Services rund um offizielle Übersetzungen

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0800 55 133 07 oder E-Mail: info@beglaubigte-uebersetzung.eu