Ist in der beglaubigten Übersetzung schon eine Apostille enthalten?


Eine beglaubigte Übersetzung dient grundsätzlich dazu, ein bestimmtes Dokument aus einer Sprache in eine andere Sprache zu übersetzen, damit dieses Dokument in einem anderen Land anerkannt werden kann. Um sicherzustellen, dass die Übersetzung korrekt und kontextbezogen erstellt wird, werden beglaubigte Übersetzungen von speziell ausgebildeten vereidigten Übersetzern erstellt, die über ausgeprägte Kenntnisse in ihren jeweiligen Fachgebieten verfügen. Ein vereidigter Übersetzer hat nämlich durch eine Prüfung nachgewiesen, dass er oder sie über sehr gute Sprachkenntnisse in der von ihm oder ihr ausgewählten Sprachkombination verfügt.

 

Sollten Sie also eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese über unser Online-Übersetzungsbüro beauftragen, sodass diese von einem unserer vereidigten Übersetzer erstellt wird. Sollten Sie beispielsweise eine Übersetzung von Deutsch auf Englisch oder von Deutsch auf Französisch benötigen, wird diese von dem zuständigen vereidigten Übersetzer erstellt.

 

Damit genügt jede unserer Übersetzungen den Ansprüchen an eine beglaubigte Übersetzung, sodass diese sowohl in Deutschland als auch im Ausland, genauer gesagt in den Mitgliedstaaten des Haager Abkommens anerkannt werden kann. Das bedeutet, dass Sie für die Übersetzung Ihres Abiturzeugnisses, Ihrer Heiratsurkunde oder eines anderen Dokuments für die Anerkennung in diesen Staaten keine zusätzliche Beglaubigung in Form einer Apostille oder Überbeglaubigung benötigen.

 

Aus diesem Grund werden unsere beglaubigten Übersetzungen auch nicht pauschal mit einer solchen Apostille oder Überbeglaubigung versehen. Vielmehr können diese auf Wunsch in unserem Angebotsformular von Ihnen angefordert werden. Dort können Sie zudem Ihre zu übersetzenden Dokumente hochladen und uns schnell und sicher zusenden. Wir unterbreiten Ihnen daraufhin ein unverbindliches Angebot über den Preis und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer der Übersetzung mit den zusätzlichen von Ihnen geäußerten Wünschen.

 

Ob Sie eine Apostille oder Überbeglaubigung benötigen, hängt dabei ganz von den Vorgaben der Institution ab, bei der Sie Ihre Übersetzung einreichen möchten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche Ansprüche diese an eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente stellt. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

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