Werden die Noten bei der beglaubigten Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen umgerechnet?


Bei beglaubigten Übersetzungen überträgt der vereidigte Übersetzer die jeweiligen Noten nicht in ein neues Notensystem. Wenn im Deutschen eine „2“ vermerkt ist, wird auch in der Zielsprache eine „2“ stehen, da ein beeidigter Übersetzer für eine Umschreibung der Noten nicht befugt ist. Für eine Umrechnung in ein anderes Notensystem ist ein sogenannter Credential Evaluator notwendig. Dies benötigt jedoch üblicherweise eine beglaubigte Übersetzung als Basis für die Bewertung.

 

Da beispielsweise bei einem deutschen Abiturzeugnis eine Skala vermerkt ist, die die Noten sortiert, ist eine Übertragung nur in bestimmten Fällen notwendig. Sollte Sie eine Übertragung benötigen, können Sie uns bei weiteren Fragen zu der beglaubigten Übersetzung von Zeugnissen oder Urkunden gerne kontaktieren.


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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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