Was ist der Unterschied zwischen einem allgemein ermächtigten, beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer?


Kurz gesagt: Es gibt keinen Unterschied. Die Bezeichnung hängt lediglich von dem jeweiligen Bundesland ab, in dem der Übersetzer sich offiziell bei Gericht anerkennen lassen hat. So ist in manchen Bundesländern die Bezeichnung des beeidigten Übersetzers geläufiger, in anderen die des vereidigten Übersetzers.

Für die gerichtliche Ermächtigung muss der Übersetzer besondere Voraussetzungen erfüllen und bestimmte Qualifikationen nachweisen.


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