✓ Beglaubigte Übersetzungen von Patentschriften und Markenanmeldungen
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung für Patentschriften, Markenanmeldungen oder andere Urheberrechtsdokumente? Oder planen Sie internationale Anmeldungen und benötigen dafür präzise Übersetzungen Ihrer Schutzrechte?
Unser Team aus vereidigten Fachübersetzern sorgt für präzise und international anerkannte Übersetzungen. Mit über 15 Jahren Erfahrung in IP-Übersetzungen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Patentanwälte, Unternehmen und Rechtsabteilungen.
Warum wir die richtige Wahl sind:
Urheberrechtsdokumente umfassen alle Schriftstücke zum Schutz geistigen Eigentums - von Patentanmeldungen bis zu komplexen Lizenzverträgen. Hier sind Beispiele einiger möglichen Dokumente, die wir für Sie beglaubigt übersetzen.
Neben den eigentlichen Schutzrechtsdokumenten werden oft zusätzliche Unterlagen für internationale Anmeldungen benötigt:
Unsere Fachübersetzer verfügen über tiefgreifende Kenntnisse in verschiedenen Technologiebereichen und können komplexe Fachterminologie präzise übertragen:
MDR-konforme Übersetzungen von Patentschriften für Medizinprodukte, pharmazeutische Erfindungen und Diagnostikverfahren. Besondere Expertise bei regulatorischen Anforderungen der FDA und EMA.
Präzise Übersetzung von Software-Patenten, API-Dokumentationen und KI-Algorithmen. Verständnis für agile Entwicklungsmethoden und moderne Programmiersprachen.
Fachgerechte Übersetzung mechanischer Erfindungen, Fertigungsverfahren und Automotive-Technologien. Expertise in Industrie 4.0 und Elektromobilität.
Damit Ihre internationale Anmeldung reibungslos verläuft, sollten Sie vorab folgende Punkte klären:
✓ In welchen Ländern soll angemeldet werden?
✓ Vollständige Patentschrift mit allen Claims
Detaillierte Prüfung der Schutzrechtsdokumente auf technische Komplexität, Anspruchsstruktur und länderspezifische Anforderungen.
Übersetzung durch spezialisierte IP-Übersetzer mit technischem Hintergrund unter Verwendung geprüfter Terminologiedatenbanken.
Fachliche Kontrolle durch einen zweiten IP-Experten auf korrekte Wiedergabe aller technischen und rechtlichen Aspekte.
Offizielle Beglaubigung durch vereidigten Übersetzer mit Stempel und Unterschrift für internationale Anerkennung.
Laden Sie Ihre Dokumente über unser Angebotsformular hoch oder senden Sie sie uns per E-Mail zu. Für die meisten Übersetzungen genügt ein gut lesbarer Scan.
Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie ein individuelles, transparentes Angebot ohne versteckte Kosten. Bei Bedarf beraten wir Sie zu länderspezifischen Anforderungen.
Nach Ihrer Auftragsbestätigung beginnen unsere ermächtigten Übersetzer sofort mit der fachgerechten Übersetzung und Beglaubigung Ihrer Dokumente.
Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post und vorab als digitale Kopie per E-Mail. Standardbearbeitungszeit: 5-7 Werktage.
Patentämter weltweit akzeptieren ausschließlich beglaubigte Übersetzungen als offizielle Dokumente für Anmeldeverfahren. Diese Übersetzungen haben dieselbe Rechtskraft wie das Originaldokument und sind für die Anmeldung, Prüfung und Erteilung von Schutzrechten unerlässlich. Ohne beglaubigte Übersetzung wird Ihre Anmeldung von den Patentämtern nicht bearbeitet.
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem staatlich ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzer angefertigt und mit Stempel, Unterschrift sowie Beglaubigungsformel versehen. Sie bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung und wird von Behörden, Gerichten und offiziellen Stellen rechtlich anerkannt.
Eine einfache Übersetzung hat dagegen keine rechtliche Bindung und wird meist für interne Zwecke, Informationszwecke oder zur groben Orientierung verwendet. Für offizielle Verfahren wie Patentanmeldungen, Gerichtsverfahren oder Behördengänge ist ausschließlich eine beglaubigte Übersetzung gültig.
Ja, beglaubigte Übersetzungen von deutschen vereidigten Übersetzern werden international weitgehend anerkannt. Für manche Länder kann jedoch zusätzlich eine Apostille oder eine Überbeglaubigung durch das Auswärtige Amt erforderlich sein.
Wichtige Ausnahmen: Einige Länder (z.B. manche US-Bundesstaaten) verlangen zusätzlich eine notarielle Beglaubigung. Andere Länder akzeptieren nur Übersetzungen von lokal zugelassenen Übersetzern. Wir beraten Sie gerne zu den spezifischen Anforderungen Ihres Ziellandes und können bei Bedarf entsprechende Zusatzservices vermitteln.
Durch Terminologiedatenbanken, die alle Kernbegriffe Ihrer Erfindung in allen Zielsprachen enthalten. Translation-Memory-Systeme stellen sicher, dass identische Textpassagen einheitlich übersetzt werden. Zudem arbeitet für Ihre Patentfamilie ein festes Übersetzerteam.
Im Standardversand wird die Übersetzung je nach Textlänge und Sprachkombination üblicherweise innerhalb von 5-7 Werktagen geliefert.
Bei zeitkritischen Patentanmeldungen empfehlen wir, frühzeitig einen Auftrag zu erteilen. Die wichtigste Frist ist die 12-Monats-Prioritätsfrist nach Ihrer Erstanmeldung für internationale Nachanmeldungen.
"Für unsere internationale Patentanmeldung benötigten wir Übersetzungen in zwei Sprachen. Die fachliche Kompetenz bei technischen Begriffen und die Einhaltung aller Fristen haben uns sehr beeindruckt. Alle Patentämter haben die Dokumente ohne Nachfragen akzeptiert."
— Dr. Michael K., Patentanwalt
"Die Übersetzung unserer Lizenzverträge für den US-Markt war außergewöhnlich präzise. Besonders die kulturelle Anpassung juristischer Begriffe hat uns geholfen, rechtliche Missverständnisse zu vermeiden. Absolute Empfehlung für IP-Übersetzungen!"
— Sarah L., Rechtsabteilung
Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:
0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu