Zertifizierte Übersetzung


Der Begriff „zertifizierte Übersetzung“ leitet sich vom englischen Ausdruck „certified translation“ ab, der im Deutschen offiziell als „beglaubigte Übersetzung“ übersetzt wird. Somit wird in der Regel bei einer zertifizierten Übersetzung eine beglaubigte Übersetzung gemeint. Als Übersetzungsbüro erstellen wir gerne eine solche beglaubigte Übersetzung für Ihren individuellen Verwendungszweck.

 

Zu den am häufigsten verwendeten Sprachen für eine „certified translation“ bzw. eine beglaubigte Übersetzung zählen Englisch, Französisch und Spanisch. Da wir jedoch mit vereidigten Übersetzern für alle Sprachen zusammenarbeiten, können Sie Übersetzungen in und aus jeder Sprache bestellen. Dazu zählen sowohl europäische Sprachen wie Rumänisch, Bulgarisch oder Portugiesisch wie auch nicht-europäische Sprachen wie Chinesisch, Japanisch oder Arabisch.

 

Bei einer „zertifizierten Übersetzung“ gilt es immer zu beachten, für welches Land diese beglaubigte Übersetzung benötigt wird. Je nach Zielland kann es sein, dass eine Apostille oder Überbeglaubigung als zusätzliche Beglaubigungsformel benötigt wird. Gerne holen wir eine solche Zusatzleistung bei einem deutschen Gericht für Sie ein, jedoch können wir dies nur erledigen, wenn Sie uns dies möglichst früh mitteilen, damit wir unser Angebot entsprechend anpassen können.

 

Falls Sie eine reguläre beglaubigte Übersetzung benötigen, können Sie einfach und schnell Ihre zu übersetzenden Dokumente in unserem Angebotsformular hochladen und uns zusenden. Dort können Sie zudem alle weiteren notwendigen Informationen hinterlegen, die wir für einen reibungslosen Übersetzungsprozess benötigen. Anschließend senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über den Preis sowie die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung zu.

 

Sobald die beglaubigte Übersetzung fertiggestellt wurde, senden wir Ihnen diese postalisch an Ihre Wunschadresse im In- oder Ausland. Auf Anfrage versenden wir auch gerne eine digitale Version der beglaubigten Übersetzung in Form eines Scans zu. Sollten Sie also eine Deadline haben, bietet sich der Versand per Scan an, damit Sie die Übersetzung möglichst früh vorliegen haben und diese bei der Zielbehörde (z.B. Universität, Gericht oder Ministerium) einreichen können. Der postalische Versand dauert in der Regel etwas länger.

 

Bei weiteren Fragen zu „zertifizierten Übersetzungen“ oder beglaubigten Übersetzungen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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