✓ Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde für weltweite Anerkennung
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde für Behörden, Auswanderung oder internationale Angelegenheiten? Unser Sprachendienst in bietet Ihnen professionelle Übersetzungen zu günstigen Festpreisen – vom Deutschen in über 50 Fremdsprachen und umgekehrt.
Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer ausländischen oder deutschen Geburtsurkunde ist ein entscheidender Schritt bei vielen behördlichen Vorgängen, sei es bei der Beantragung von Ausweisdokumenten, für die Eheschließung im Ausland oder bei einem Umzug ins Ausland.
Unsere staatlich ermächtigten Übersetzer sorgen dafür, dass Ihre Geburtsurkunde präzise übersetzt wird – in Sprachen wie Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Türkisch und viele weitere.
Senden Sie uns Ihre Geburtsurkunde per E-Mail, über unser Kontaktformular oder laden Sie sie direkt über unsere Website hoch. Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder Foto.
Innerhalb weniger Stunden (werktags) erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot mit allen Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Nach Ihrer Zustimmung beginnen unsere ermächtigten Übersetzer sofort mit der fachgerechten Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde. Die Beglaubigung erfolgt mit Stempel und Unterschrift.
Sie erhalten Ihre fertige beglaubigte Übersetzung per Post und vorab als digitale Version per E-Mail. Standardbearbeitungszeit: 3-5 Werktage. Express-Service: innerhalb von 24 Stunden.
Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die nach der Geburt eines Kindes vom zuständigen Standesamt ausgestellt wird. Als grundlegendes Identitätsdokument wird sie für zahlreiche behördliche Vorgänge im In- und Ausland benötigt.
Seit der Reform des Personenstandrechts 2009 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde in Deutschland. Jedoch wird die digitale Geburtsurkunde immer stärker in unser Behördensystem integriert. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zur digitalen Geburtsurkunde.
Unsere Übersetzer sind mit den Besonderheiten ausländischer Geburtsurkunden aus allen Weltregionen vertraut.
Je nach Verwendungszweck reicht eine einfache Übersetzung nicht aus. Hier sehen Sie die Unterschiede auf einen Blick:
Kriterium | Einfache Übersetzung | Professionelle beglaubigte Übersetzung |
---|---|---|
Zweck | Privatgebrauch, Orientierung, Verständnis | Offizielle Verwendung bei Behörden, Gerichten & Institutionen |
Gültigkeit | Nicht rechtskonform | Rechtsgültig durch Stempel, Unterschrift & Beglaubigungsvermerk |
Übersetzer | Jede sprachkundige Person | Vereidigte, staatlich geprüfte Übersetzer |
Inhaltliche Tiefe | Sinngemäße, ggf. gekürzte Wiedergabe | Vollständige, exakte Übersetzung inkl. Siegel, Randvermerke etc. |
Verwendung im Ausland | In der Regel nicht akzeptiert | International anerkannt (ggf. mit Apostille oder Legalisation) |
Verantwortung & Haftung | Keine Garantie für Richtigkeit | Haftung & Verantwortung durch beeidigte Fachübersetzer |
Empfohlen für | Private Zwecke, internes Verständnis | Behördengänge, Visa, Eheschließung, Einbürgerung etc. |
Die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden variieren je nach Zielland. Unsere erfahrenen Übersetzer sind mit den spezifischen Vorschriften vertraut und stellen sicher, dass Ihre Übersetzung international anerkannt wird.
Für viele Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören (z.B. USA, Großbritannien, Spanien), ist zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Apostille erforderlich. Diese bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels auf dem Originaldokument.
Die Apostille wird in Deutschland vom zuständigen Landesgericht oder der Bezirksregierung ausgestellt.
Für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören (z.B. viele afrikanische und asiatische Staaten), ist statt der Apostille eine Legalisation durch die Botschaft des Ziellandes erforderlich.
Der Legalisierungsprozess ist oft mehrstufig und umfasst zunächst eine Vorbeglaubigung durch deutsche Behörden, bevor das Dokument der ausländischen Botschaft vorgelegt werden kann.
Original-Geburtsurkunde
Amtliches Dokument vom Standesamt
Apostille
Durch dt. Landesbehörde
Beglaubigte Übersetzung
Dokument + Apostille
Dauer: ca. 1-2 Wochen
Original-Geburtsurkunde
Amtliches Dokument vom Standesamt
Vorbeglaubigung
Durch dt. Behörden
Konsularische Beglaubigung
Durch Botschaft des Ziellandes
Beglaubigte Übersetzung
Dokument + Beglaubigungen
Dauer: ca. 2-4 Wochen
Unsere Übersetzer sind staatlich ermächtigt und gerichtlich vereidigt. Sie verfügen über die notwendige juristische Expertise und langjährige Erfahrung mit Personenstandsurkunden. Dies garantiert die rechtliche Anerkennung Ihrer übersetzten Geburtsurkunde bei allen Behörden und Institutionen weltweit.
Die Übersetzung einer Geburtsurkunde erfordert absolute Präzision. Alle Angaben, Stempel, Vermerke und Beglaubigungen des Originaldokuments werden exakt und vollständig übersetzt. Dies schließt auch Randbemerkungen, nachträgliche Änderungen und spezielle Vermerke ein.
Unsere Übersetzungen orientieren sich am Layout des Originaldokuments. Siegel, Stempel und besondere Formatelemente werden beschrieben und in ihrer Position festgehalten. Dies schafft maximale Transparenz und erleichtert den Abgleich mit dem Original für die bearbeitenden Behörden.
Jede übersetzte Geburtsurkunde erhält einen offiziellen Beglaubigungsvermerk, der die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bestätigt. Mit Stempel und Unterschrift des ermächtigten Übersetzers wird das Dokument rechtsgültig und kann bei allen offiziellen Stellen verwendet werden.
"Super schneller Service! Ich benötigte dringend eine beglaubigte Übersetzung meiner Geburtsurkunde für die Heirat in Italien. Trotz des engen Zeitplans wurde alles pünktlich geliefert, und die Übersetzung wurde vom italienischen Standesamt problemlos akzeptiert."
— Sarah M., Hochzeit im Ausland
"Als ich für meinen Auswanderungsantrag nach Kanada eine beglaubigte Übersetzung meiner deutschen Geburtsurkunde benötigte, hat mir Embassy Translations nicht nur bei der Übersetzung geholfen, sondern auch bei der Apostille. Alles aus einer Hand und zu einem fairen Preis!"
— Thomas K., Auswanderung
Die Standardbearbeitungszeit für die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde beträgt 3-5 Werktage nach Auftragsbestätigung. Bei dringendem Bedarf bieten wir einen Express-Service an, bei dem die Übersetzung innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt werden kann. Eine digitale Vorabversion erhalten Sie in beiden Fällen bereits vor dem Postversand per E-Mail.
Für die Erstellung der beglaubigten Übersetzung reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder eine hochwertige Fotokopie Ihrer Geburtsurkunde aus. Der Übersetzer vermerkt in der Beglaubigungsformel, dass die Übersetzung anhand einer elektronischen Kopie erstellt wurde. Dies ist für die meisten Zwecke ausreichend. In Ausnahmefällen, etwa wenn eine Behörde ausdrücklich eine Übersetzung vom Original verlangt, kann es notwendig sein, das Originaldokument einzusenden.
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der internationalen Beglaubigung, die in allen Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 anerkannt wird. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels auf dem Dokument. Die Apostille wird in Deutschland von den Landesbehörden ausgestellt.
Die Legalisation hingegen ist ein mehrstufiges Verfahren für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören. Hierbei muss das Dokument zunächst von deutschen Behörden vorbeglaubigt und anschließend von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes legalisiert werden. Dieses Verfahren ist in der Regel aufwändiger und zeitintensiver als die Apostillierung.
Eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde hat in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit der Übersetzung ist an das Originaldokument gekoppelt, das in der Regel unbegrenzt gültig ist. Dennoch können bestimmte Behörden oder Institutionen interne Fristen festlegen (häufig zwischen 3-6 Monaten ab Erstellungsdatum der Übersetzung), insbesondere bei Visumanträgen oder internationalen Bewerbungen.
Sollte eine Behörde eine aktuellere Übersetzung verlangen, können wir jederzeit eine neue beglaubigte Übersetzung mit aktuellem Datum ausstellen. Wir empfehlen, sich vorab bei der zuständigen Stelle über etwaige zeitliche Anforderungen zu informieren.
Neben der beglaubigten Übersetzung bieten wir weitere Dienstleistungen an, die den Umgang mit Ihrer Geburtsurkunde im internationalen Kontext erleichtern:
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von Apostillen oder konsularischen Beglaubigungen für Ihre Geburtsurkunde und deren Übersetzung. Dieser Service erleichtert Ihnen den oft komplexen behördlichen Prozess.
Sie erhalten eine digitale Vorabversion Ihrer übersetzten Geburtsurkunde per E-Mail, die Sie für erste Prüfungen oder unverbindliche Vorabeinreichungen nutzen können.
Bei dringenden Terminen oder engen Fristen bieten wir einen Express-Service mit Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden an – ohne Kompromisse bei der Qualität
Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:
0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu