Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins für einen Aufenthalt in Ländern außerhalb der EU? Oder benötigen Sie, eine beglaubigte Übersetzung Ihres ausländischen Führerscheins für eine Anerkennung des Führerscheins in Deutschland? Wir erstellen diese Übersetzungen vom Deutschen in die Fremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch etc.) und von der Fremdsprache ins Deutsche und beglaubigen sie.
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Im Jahr 1999 wurde in der EU ein einheitlicher EU-Führerschein eingeführt, um die vielen verschiedenen Führerscheine, die bis dahin in Umlauf waren, besser vergleichen zu können. Mit dem neuen Führerschein, der seit diesem Zeitpunkt in Deutschland im Scheckkartenformat ausgestellt wird, wurden in Deutschland auch neue Fahrklassen eingeführt: Man wechselte von Zahlen zu Buchstaben. Diese Harmonisierung innerhalb der EU erleichtert die Benutzung des Führerscheins im EU-Ausland ungemein. Möchte man außerhalb der EU (in den so genannten Drittstaaten) jedoch mit dem Auto fahren bzw. ein Auto mieten, kann es passieren, dass man einen internationalen Führerschein benötigt, der für drei Jahre gültig ist. Alternativ dazu ist es in einigen Ländern außerhalb der EU allerdings auch möglich, eine beglaubigte Übersetzung seines deutschen bzw. EU-Führerscheins mit sich zu führen. In diesem Fall ist kein internationaler Führerschein erforderlich.
Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die ihren dauerhaften Wohnsitz länger als sechs Monate in Deutschland haben, müssen ihren ausländischen Führerschein klassifizieren und umschreiben lassen und erhalten dann einen EU-Führerschein. Auch für die Klassifizierung und Umschreibung ist eine beglaubigte Übersetzung des Original-Führerscheins erforderlich.
Wurde der Führerschein in einem anderen EU-Staat oder einem EWR-Staat ausgestellt, ist in der Regel in Deutschland keine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Bei bestimmten Staaten kann es jedoch passieren, dass die zuständige Behörde dennoch eine beglaubigte Übersetzung verlangt.