Bietet Embassy Translations eine beglaubigte Übersetzung mit der Sprachkombination Deutsch-Japanisch oder Japanisch-DEutsch an?


Als Online-Übersetzungsbüro können wir grundsätzlich alle Sprachkombinationen für Sie anbieten. Durch unser deutschlandweites Netzwerk an vereidigten Übersetzern haben wir die Möglichkeit, beglaubigte Übersetzungen schnell und günstig für Sie anzubieten. Neben Übersetzern, die für europäische Sprachen wie Englisch, Spanisch, Italienisch oder Französisch vereidigt sind, können wir zudem auch nicht-europäische Sprachen wie Chinesisch, Arabisch oder auch Japanisch anbieten.


Meist sind diese japanischen Dokumente etwa Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen oder Handelsregisterauszüge. Neben Übersetzungen mit der Sprachkombination Japanisch-Deutsch bieten wir ebenfalls Übersetzungen Deutsch-Japanisch an.


Da im Japanischen Schriftzeichen verwendet werden und nicht das lateinische Alphabet genutzt wird, müssen Übersetzer im Falle einer Übersetzung von Japanischen ins Deutsche die korrekte Transkription von Eigennamen beachten. Bei einer Übersetzung von Deutsch ins Japanische müssen ebenso deutsche Namen und Eigennamen entsprechend in das japanische Schriftsystem übertragen werden. Dadurch kann es zu der Frage kommen, wie genau diese in das jeweils andere Alphabet transkribiert werden sollen.


Falls Sie also eine bestimmte Schreibweise bevorzugen oder eine bestimmte Schreibweise auf Ihren Ausweisdokumenten vermerkt ist, können Sie uns dies gerne mitteilen, damit der vereidigte Übersetzer dies bei seiner Übersetzung berücksichtigen kann.


Um Ihnen ein faires und transparentes Angebot zu erhalten, können Sie Ihre zu übersetzenden Dokumente gerne in unserem Angebotsformular hochladen. Sobald wir die Dokumente einsehen konnten und Rücksprache mit unseren ermächtigten Übersetzern bezüglich einer beglaubigten Übersetzung des Dokuments gehalten haben, unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot mit dem Preis und der Bearbeitungszeit für die Übersetzung.

 

Falls Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in einer japanischen Behörde einreichen müssen, können wir diese gerne für Sie an eine japanische Adresse schicken. Wenn Sie in dieser Hinsicht eine dringende Deadline haben sollten, dann teilen Sie uns diese gern vor der Auftragsbestätigung mit, damit wir mit unseren Kollegen Rücksprache halten können, ob diese Deadline einzuhalten ist. Wir versuchen Ihren Wünschen natürlich bestmöglich nachzukommen.


Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0228/7 63 63 4 63) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!