Es gibt in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten: wenn die beglaubigte Übersetzung in der Form, dem Layout und der Qualität den Ansprüchen der deutschen Behörden genügt, kann ein hier in Deutschland ermächtigter Übersetzer diese Übersetzung als Basis für seine Beglaubigung nehmen. Er wird ein gründliches Lektorat vornehmen und die Übersetzung auf der Grundlage der vorhandenen Übersetzung neu ausstellen und beglaubigen.
Wenn die vorhandene Übersetzung jedoch in Form, Layout und Qualität Mängel aufweist, die eine komplette Neubearbeitung erfordern, muss Ihr Original vollständig neu übersetzt und beglaubigt werden.
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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.
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