Ich habe bereits bezahlt, benötige die beglaubigte Übersetzung jedoch nicht mehr. Was jetzt?


Jede beglaubigte Übersetzung gestaltet sich unterschiedlich und der Preis einer beglaubigten Übersetzung hängt von vielen Faktoren ab. Ausschlaggebend für die Kosten einer beglaubigten Übersetzung sind beispielsweise die Länge des zu übersetzenden Dokuments sowie die Sprachkombination. Da wir als Online-Übersetzungsbüro mit vereidigten Übersetzern für alle Sprachen zusammenarbeiten, sind wir auf keine bestimmte Sprachkombination festgelegt, sondern können in und aus allen Sprachen übersetzen.

 

Aufgrund dieser vielfältigen Möglichkeiten, die beglaubigte Übersetzungen mit sich bringen, erstellen wir vor jedem beginnenden Übersetzungsprozess zunächst ein unverbindliches Angebot über den Preis, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer und allen weiteren Modalitäten. Falls Sie ein solches unverbindliches Angebot erhalten möchten, können Sie in unserem Angebotsformular Ihre zu übersetzenden Dokumente als Scans hochladen und uns zusenden. Außerdem können Sie dort alle weiteren Informationen zu Ihrer Übersetzung angeben, wozu beispielsweise die Sprachkombination (z.B. Deutsch-Englisch oder Deutsch-Französisch) oder weitere Wünsche und Anforderungen an die Übersetzung zählen.

 

Sobald Sie das individuell erstellte unverbindliche Angebot per Mail bestätigt haben bzw. Ihre beglaubigte Übersetzung bezahlt haben, beginnen wir schnellstmöglich mit dem Übersetzungsprozess, damit Sie Ihre Übersetzung rasch erhalten können. Falls Sie anschließend entscheiden, dass Sie doch keine beglaubigte Übersetzung mehr benötigen und daher eine Erstattung Ihrer Kosten wünschen, gibt es je nach Status der Übersetzung verschiedene Möglichkeiten, wie eine solche Erstattung erfolgen kann.

 

Falls Sie Ihre beglaubigte Übersetzung bereits beauftragt haben, unser zuständiger vereidigter Übersetzer jedoch noch nicht mit der Übersetzung des Dokuments begonnen hat, ist die Erstattung des vollen Betrages grundsätzlich kein Problem, sodass der Übersetzungsauftrag in der Regel schnell storniert werden kann.

 

Anders verhält es sich, wenn die beglaubigte Übersetzung bereits im Übersetzungsprozess ist und der vereidigte Übersetzer für die jeweilige Sprache mit der Übersetzung begonnen hat. Sollte die Stornierung im Übersetzungsprozess erfolgen, ist es nur in manchen Fällen noch möglich, einen Teil der Kosten zu erstatten. Dies hängt ganz vom Zeitpunkt der Stornierung ab und kann sich daher von Auftrag zu Auftrag unterscheiden.

 

Falls Sie also eine Stornierung Ihrer beglaubigten Übersetzung wünschen, empfehlen wir Ihnen, uns schnellstmöglich zu kontaktieren, damit wir Ihre Fragen beantworten können.


Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0228/7 63 63 4 63) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!