✓ Beglaubigte Übersetzungen Französisch-Deutsch & Deutsch-Französisch
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden, Universitäten und Institutionen anerkannt. Durch unseren ISO-zertifizierten Prozess und vereidigte Übersetzer garantieren wir höchste Qualität.
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Anerkennungsquote
4.9/5
Kundenbewertung
24h
Express möglich
Laden Sie Ihre Dokumente über unser Angebotsformular hoch oder senden Sie sie uns per E-Mail zu. Für die meisten Übersetzungen genügt ein gut lesbarer Scan.
Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie ein individuelles, transparentes Angebot ohne versteckte Kosten. Bei Bedarf beraten wir Sie zu länderspezifischen Anforderungen.
Nach Ihrer Auftragsbestätigung beginnen unsere ermächtigten Übersetzer sofort mit der fachgerechten Übersetzung und Beglaubigung Ihrer Dokumente.
Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post und vorab als digitale Kopie per E-Mail. Standardbearbeitungszeit: 4 Werktage. Express-Service: 24 Stunden.
Für die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen oder auf deutschem Boden benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde. Das Standesamt prüft damit Ihre Identität und Ihren Familienstand.
Zusätzlich erforderlich: Oft Ehefähigkeitszeugnis und Apostille
Für die deutsche Staatsangehörigkeit müssen Sie Ihre Identität und Herkunft nachweisen. Die Geburtsurkunde ist dabei eines der wichtigsten Dokumente im Einbürgerungsverfahren.
Wichtig: Muss oft nicht älter als 6 Monate sein
Für Familiennachzug, Arbeitserlaubnis oder andere Aufenthaltszwecke verlangen deutsche Behörden oft eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde als Nachweis der Identität.
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde über spezielle Anforderungen
Bei Geburt eines Kindes im Ausland oder bei ausländischen Eltern kann eine übersetzte Geburtsurkunde für die Beantragung von Kindergeld oder Elterngeld erforderlich sein.
Hinweis: Auch für Nachweise bei Krankenkassen relevant
Für die Berechnung von Rentenansprüchen oder bei der Beantragung einer Rente kann eine übersetzte Geburtsurkunde als Nachweis von Versicherungszeiten im Ausland erforderlich sein.
Besonderheit: Oft auch für Hinterbliebenenrenten relevant
Bei internationalen Erbschaften dient die übersetzte Geburtsurkunde als Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse und Erbberechtigung vor deutschen Gerichten oder Notaren.
Zusätzlich: Oft weitere Familiendokumente erforderlich
Standesamtsbezirk: | Westminster Borough |
Unterbezirk: | Paddington District |
Datum und Ort der Geburt: | 15. April 1985, St. Mary's Hospital, London |
Vorname(n): | John Michael [ANONYMISIERT] |
Geschlecht: | männlich |
Name und Geburtsname der Mutter: | Sarah [ANONYMISIERT] geb. [REDACTED] |
Name und Familienname des Vaters: | Robert [ANONYMISIERT] |
Beruf des Vaters: | Ingenieur |
Das hängt vom Verwendungszweck ab. Für die Eheschließung in Deutschland ist bei Geburtsurkunden aus Nicht-EU-Ländern meist eine Apostille erforderlich. Für andere Behördengänge wie Aufenthaltserlaubnis kann sie ebenfalls verlangt werden. Wir beraten Sie gerne zu den spezifischen Anforderungen Ihres Falls.
Für die Übersetzung selbst reicht ein gut lesbarer Scan oder eine Fotoaufnahme. Wichtig ist jedoch, dass Sie für deutsche Behörden meist das Original der beglaubigten Übersetzung benötigen. Außerdem sollte die zu übersetzende Geburtsurkunde eine "Certified Copy" oder ein "Original Certificate" sein - einfache Kopien werden oft nicht akzeptiert.
Die beglaubigte Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum. Allerdings kann die zugrundeliegende Geburtsurkunde von deutschen Behörden als "zu alt" betrachtet werden. Für Eheschließungen verlangen manche Standesämter, dass die Dokumente nicht älter als 6 Monate sind. Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde.
Die Kosten für die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde ist abhängig von der Länge und Komplexität des Dokuments. Geburtsurkunden aus verschiedenen Ländern haben unterschiedliche Formate.
Ja, beglaubigte Übersetzungen unserer staatlich ermächtigten Übersetzer werden von allen deutschen Behörden, Gerichten, Standesämtern und anderen offiziellen Stellen anerkannt. Dies ist gesetzlich in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Wichtig ist nur, dass Sie das Original der beglaubigten Übersetzung (nicht nur eine Kopie) vorlegen. Für manche Zwecke wird zusätzlich eine Apostille der Originaldokumente verlangt.
Seit über zwei Jahrzehnten übersetzen wir Personenstandsdokumente aus allen englischsprachigen Ländern. Wir kennen die Besonderheiten verschiedener Rechtssysteme und die Anforderungen deutscher Behörden.
Unsere vereidigten Übersetzer sind Muttersprachler mit juristischer Fachausbildung. Sie verstehen nicht nur die Sprache, sondern auch kulturelle und rechtliche Kontexte der verschiedenen englischsprachigen Länder.
Jeder Fall ist anders. Wir beraten Sie individuell zu den Anforderungen Ihrer Behörde, informieren über zusätzlich benötigte Dokumente und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihren Behördengang.
"Ich habe die Übersetzung angefordert und alles ist glatt und schnell gelaufen. Was ich vesonders gut fand, dass ich nach Infos und Ratschläge erhalten habe damit alles seine Richtigkeit hat für das Amt.
Good job, kann ich weiterempfehlen."
"Wir brauchten eine beglaubigte Übersetzung. Diese wurde uns schnell zugeschickt. Wir sind sehr zufrieden mit dem Service."
"Express-Service war genial! Innerhalb von 24 Stunden hatte ich meine übersetzte australische Geburtsurkunde für den Visaantrag. Qualität und Geschwindigkeit haben mich voll überzeugt. Danke für die professionelle Abwicklung!"
— Sarah L., Aufenthaltserlaubnis
Laden Sie Ihre Geburtsurkunde hoch und erhalten Sie binnen weniger Stunden Ihr individuelles Festpreisangebot. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Jetzt kostenfreies Angebot anfordern*Anerkennungsgarantie: Unsere beglaubigten Übersetzungen erfüllen die formalen Anforderungen für die Anerkennung durch Ämter und Institutionen in Deutschland. In der Regel werden die Dokumente dafür in ausgedruckter Form im Original benötigt. Sollte Ihre Übersetzung dennoch einmal nicht akzeptiert werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Lösung.
Hinweis zur Apostille: Wir bieten keinen Apostillenservice an. Falls Sie eine Apostille benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Behörde in dem Land beantragen, in dem Ihre Geburtsurkunde ausgestellt wurde, oder bei deutschen Behörden für die beglaubigte Übersetzung.
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0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu