Der Preis einer beglaubigten Übersetzung ist zunächst abhängig von der Sprachkombination und des Weiteren auch vom Umfang, sowie dem Fachgebiet des Ausgangstextes. Aufgrund dessen ist es schwierig hier einen festen Preis zu nennen, da Notenübersichten je nach Universität einen anderen Aufbau und einen größeren oder kleineren Umfang haben können. Generell sind Dokumente sehr unterschiedlich aufgebaut, sodass ein Bachelorzeugnis oder Masterzeugnis nicht identisch mit dem Inhalt eines Transcript of Records ist. Um einen Preis für Sie ermitteln zu können, ist es daher notwendig, Ihr Dokument individuell zu prüfen. Auch ist es natürlich wichtig, dass Sie uns mitteilen, in welche Sprache das Transcript of Records übersetzt werden soll. Für gewöhnlich sind Übersetzungen in oder aus der englischen oder französischen Sprache günstiger als jene in oder aus seltener gewünschten Sprachen.
Diese Modalitäten gelten nicht nur für Notenübersichten, sondern auch für andere Dokumente deren Festpreise nicht auf unserer Website vermerkt sind. Schicken Sie uns also Ihre Notenübersicht digital zu, gerne im PDF-Format. Diese Anfrage können Sie uns entweder via E-Mail oder auch über unser Angebotsformular senden. Achten Sie bitte darauf, dass das Dokument vollständig und gut lesbar ist. Wir prüfen anschließend das Dokument gemeinsam mit unseren vereidigten Übersetzern und lassen Ihnen schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot zukommen. In der Regel erhalten Sie dieses innerhalb desselben Tages oder spätestens am nächsten Werktag. Das Angebot, welches Sie von uns erhalten, hat eine Gültigkeit von vier Wochen. Es steht Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.
Bei Dokumenten wie Notenübersichten oder Zeugnissen, welche eine Auflistung von erbrachten Noten und Leistungen enthalten, bekommen wir vermehrt die Nachfrage, ob die Noten von uns in ein ausländisches Notensystem umgerechnet werden können. Die klare Antwort hierfür ist: Nein. Dies können wir leider nicht machen, da die vereidigten Übersetzer nur das übersetzen dürfen, was auch in dem Dokument aufgeführt ist. Wenn also beispielsweise im Deutschen die Zahl „2“ steht, wird auch in der Zielsprache eine „2“ stehen. Für eine Umrechnung in ein anderes Notensystem ist es empfehlenswert einen sog. Credential Evaluator zu Rate zu ziehen. Dieser Service benötigt jedoch in der Regel ebenfalls eine beglaubigte Übersetzung als Grundlage zur Umrechnung der Noten. Für diese Einschätzung ist es wichtig, dass die Erklärungen von Noten, die üblicherweise im Anhang jedes Zeugnisses und jeder Notenübersicht vorhanden sind, auch von uns übersetzt werden. An dieser Stelle also nochmal der Hinweis zur Vollständigkeit der zu übersetzenden Dokumente.
Wir empfehlen an dieser Stelle jedoch zu klären, ob der Gebrauch eines Credential Evaluators zwingend notwendig ist, da viele Institutionen, beispielsweise Universitäten im Ausland, die Einordnung in der Regel selbst übernehmen. Des Weiteren ist es ratsam zu klären, ob die Zielbehörde ggf. einen bevorzugten Anbieter vorschlägt mit dem diese Einordnung vorgenommen werden soll.
Falls Sie sich unsicher sind, welchen Credential Evaluator Sie zu Rate ziehen sollen, können Sie uns gerne kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter und können Ihnen einzelne Dachorganisationen im Bereich der Credential Evaluator empfehlen.
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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.
Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.
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