Werden für eine beglaubigte Übersetzung Originaldokumente benötigt?


Die Frage, ob für eine beglaubigte Übersetzung die Originaldokumente benötigt werden, gehört zu den Fragen, die uns als Online-Übersetzungsbüro am häufigsten gestellt werden. Da beglaubigte Übersetzungen im Ausland von Behörden, Universitäten oder anderen Institutionen offiziell anerkannt werden, gehen viele unserer Kundinnen und Kunden davon aus, dass die Originaldokumente bei der Übersetzung vorliegen müssen. Hier erklären wir Ihnen, wie eine beglaubigte Übersetzung abläuft und welche Voraussetzungen es dafür gibt.

 

In der Regel werden beglaubigte Übersetzungen, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt werden, anhand eines Scans der Originaldokumente angefertigt. Die Originaldokumente müssen daher nicht zu einem unserer beeidigten Übersetzer geschickt werden, der direkt von diesen Ausführungen eine Übersetzung erstellt. Vielmehr können die Originaldokumente (z.B. Abiturzeugnis, Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis) von Ihnen eingescannt werden und uns über unser Angebotsformular zugesendet werden.

 

Anschließend erstellt der an einem deutschen Gericht beeidigte Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung anhand dieser Scans. Da diese Scans anschließend ausgedruckt und als zweiter Teil der Übersetzung ein wichtiger Bestandteil des fertiggestellten Dokuments sind, empfehlen wir Ihnen, möglichst saubere und hochwertige Scans anzufertigen. Dadurch können Sie die Qualität der beglaubigten Übersetzung beeinflussen.

 

Da wir ein Online-Übersetzungsbüro sind, können Sie die Scans Ihrer zu übersetzenden Originaldokumente in unserem Angebotsformular schnell und sicher hochladen und uns zusenden. Wir halten Rücksprache mit unserem zuständigen vereidigten Übersetzer, der diese Scans als Basis für seine Übersetzung nimmt.

 

Allerdings kann es in seltenen Fällen auch notwendig sein, dass die beglaubigte Übersetzung anhand des Originaldokuments erstellt werden muss. Dies hängt nur von der Institution, an der Sie Ihre beglaubigte Übersetzung einreichen möchten und den von dieser Institution gestellten Anforderungen ab. Falls Sie also eine Übersetzung anhand des Originaldokuments benötigen, erstellen wir diese gerne in Zusammenarbeit mit Ihnen und kümmern uns gemeinsam um einen sicheren und schnellen postalischen Versand Ihres Dokuments und der beglaubigten Übersetzung.

 

Übrigens ist auch ein elektronischer Versand als Scan der fertiggestellten beglaubigten Übersetzung möglich. Bei Bedarf können Sie diesen Versand als Scan in Ihrer Angebotsanforderung wünschen, sodass wir vor dem postalischen Versand der Übersetzung einen sauberen Scan anfertigen, den wir Ihnen per E-Mail zusenden. Bei weiteren Fragen zum Übersetzungsprozess und den Anforderungen für Ihre Übersetzung können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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