Werden die Noten bei der beglaubigten Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen umgerechnet?


Eine beglaubigte Übersetzung wird in der Regel dafür benötigt, um das übersetzte Dokument im Ausland anerkennen zu lassen. Nicht selten werden deswegen Zeugnisse (z.B. ein Abiturzeugnis, Schulzeugnis, Bachelorzeugnis) beglaubigt übersetzt, damit eine Schule, Universität oder der neue Arbeitgeber im Ausland die erbrachten Leistungen verstehen und einordnen kann. Damit Institutionen im nicht-deutschsprachigen Ausland die Inhalte der Dokumente nachvollziehen können, müssen diese beglaubigt übersetzt werden.

 

Häufig erreicht uns bei beglaubigten Übersetzungen von Zeugnissen die Frage, ob während der Übersetzung gleichzeitig die Noten in das entsprechende Notensystem des Ziellandes übertragen werden. Da das deutsche Abiturzeugnis bestimmte Punktzahlen wiedergibt, die im Ausland nicht automatisch verstanden werden, da dort ein anderes Bewertungssystem gilt, kann es notwendig sein, dass die Punktzahlen und Noten auf den Zeugnissen auch in das neue Notensystem übertragen werden. Allerdings kann dies ein vereidigter Übersetzer nicht leisten, da dieser nur für die beglaubigte Übersetzung der Inhalte aus der einen in die andere Sprache zuständig ist und keine Kenntnis über die jeweiligen Notensysteme und die entsprechend äquivalente Punktzahl besitzt.

 

Vielmehr ist ein vereidigter Übersetzer an einem deutschen Gericht beeidigt und daher ausgebildet in der Übersetzung von bestimmten Sprachkombinationen. Beispielsweise kann ein vereidigter Übersetzer von Deutsch auf Englisch, Französisch oder Spanisch übersetzen und die Inhalte der Dokumente, wie einem Abiturzeugnis, einer Urkunde oder anderen offiziellen Papieren, in die andere Sprache übertragen. Falls Sie Ihre Noten in ein anderes Notensystem übertragen müssen, weil Ihre Zielinstitution dies erfordert, ist das Hinzuziehen eines sogenannten „Credential Evaluators“ notwendig. Dieser ist befugt, die bewerteten Leistungen in ein anderes Notensystem zu übertragen.

 

Wichtig: Im Falle einer beglaubigten Übersetzung des Abiturzeugnisses auf Englisch, Französisch, Italienisch oder eine andere Sprache ist ein „Credential Evaluator“ in der Regel nicht benötigt. Da auf den deutschen Abiturzeugnissen eine Notenskala vermerkt ist, deren sprachliche Erläuterung ebenfalls beglaubigt übersetzt wird, reicht die Übersetzung des Dokuments in den meisten Fällen aus, damit eine Uni, Hochschule oder Schule im Ausland die Leistungen verstehen und einordnen kann. Ob eine Übertragung Ihrer Noten in ein ausländisches Notensystem notwendig ist, hängt ganz von den Vorgaben Ihrer Zielinstitution, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung einreichen möchten, ab.

 

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse benötigen, können Sie in unserem Angebotsformular Ihre Dokumente hochladen und uns zusenden. Bei weiteren Fragen können sie uns darüber hinaus gerne jederzeit kontaktieren.


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