Handelsregisterauszug


Im Handelsregister sind alle Unternehmen und Kaufleute eines Bezirks gelistet. Falls Sie oder Ihr Unternehmen größere Geschäfte im Ausland abschließen möchten oder Sie aus dem Ausland in größerem Ausmaß in Deutschland operieren wollen, kann eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszuges benötigt werden.

 

Damit das zuständige Gericht in Deutschland bzw. im Ausland Ihre Firma einordnen und dessen Standort und die Verantwortlichkeiten im Unternehmen nachvollziehen kann, muss ein Auszug aus dem Handelsregister Aspekte wie beispielsweise den Sitz der Firma, eventuelle Niederlassungen, Rechtsform des Unternehmens und das Grund- oder Stammkapital abdecken. Nur durch eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten bzw. beeidigten Übersetzers ist der Handelsregisterauszug auch im Ausland gültig. Da die zuständigen ausländischen Gerichte die Dokumente in der gewünschten Zielsprache vorliegen haben möchten, muss eine solche Übersetzung angefertigt werden.

 

Sollte Ihre Firma im Ausland beheimatet sein und Sie benötigen beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, damit Sie in Deutschland Geschäfte abschließen oder Niederlassungen eröffnen können, verschicken wir Ihnen die beglaubigten Übersetzungen der Handelsregistereinträge auch gerne zu Ihnen ins Ausland.


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0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


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