Polizeiliches Führungszeugnis


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Ein Führungszeugnis ist eine von einer Behörde ausgestellte Urkunde, in der darüber Auskunft erteilt wird, ob zu einer bestimmten Person im Bundeszentralregister Vorstrafen eingetragen sind oder nicht.

 

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die vom Verwendungszweck abhängen: Es gibt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und das Privatführungszeugnis (z. B. für Arbeitgeber). Außerdem gibt es noch das erweiterte Führungszeugnis und das Europäische Führungszeugnis. Führungszeugnisse für Behörden werden dem Antragsteller nicht ausgehändigt, sondern an die betreffende Behörde übersandt. Der Antragsteller hat jedoch die Möglichkeit, das Zeugnis einzusehen, bevor es weitergeleitet wird. Beim Privatführungszeugnis wird dieses direkt dem Antragsteller ausgehändigt bzw. übersandt.


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Wo bekomme ich ein Führungszeugnis?

Anders als viele Menschen immer noch glauben, bekommt man das Führungszeugnis nicht bei der Polizei, sondern bei der örtlichen Meldebehörde oder beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Dort kann es unter Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses beantragt werden. Für die Ausstellung des Führungszeugnisses ist eine Gebühr zu entrichten.

 

Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?

Ein erweitertes Führungszeugnis wird für Menschen ausgestellt, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten. Es enthält neben den üblichen Eintragungen auch solche in Bezug auf Sexualdelikte.

 

Was ist ein Europäisches Führungszeugnis?

Als in Deutschland lebender EU-Ausländer hat man die Möglichkeit, ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen. Dies bedeutet, dass in dem Zeugnis sowohl die Einträge der deutschen Behörden als auch die des Registers des Herkunftslandes enthalten sind. Eine Übersetzung der Einträge des ausländischen Registers ins Deutsche erfolgt durch die deutschen Behörden allerdings nicht.

 

Was muss man beachten, wenn man ein Führungszeugnis in einem anderen Land vorlegen möchte?

Wenn man sein Führungszeugnis in einem anderen Land vorlegen möchte, beantragt man es ebenfalls bei der Meldebehörde oder dem Bundesamt für Justiz und gibt dabei an, für welches Land man es benötigt. Vom jeweiligen Land hängt ab, wie die Echtheit des Führungszeugnisses nachgewiesen werden muss. Für einige Länder benötigt man eine Apostille, die man beim Bundesverwaltungsamt erhält, und für andere eine Überbeglaubigung, die ebenfalls das Bundesamt für Justiz ausstellt.