✓ Zertifizierte Übersetzung Geburtsurkunde Spanisch für alle Behörden
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer spanischen Geburtsurkunde (Partida de Nacimiento) für deutsche Behörden? Ob für Heirat, Einbürgerung oder Aufenthaltserlaubnis, wir übersetzen Ihre Acta de Nacimiento fachgerecht. Unsere vereidigten Übersetzer sind spezialisiert auf spanische Personenstandsdokumente aus allen spanischsprachigen Ländern: Spanien, Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Chile, Peru, Venezuela, Ecuador, Bolivien, Paraguay, Uruguay, Costa Rica, Panama, Kuba, Dominikanische Republik, Guatemala, Honduras, El Salvador, Nicaragua und allen weiteren lateinamerikanischen Staaten.
Wichtig zu wissen: Spanische Geburtsurkunden unterscheiden sich je nach Herkunftsland erheblich in Format und Terminologie. Unsere Übersetzer kennen die regionalen Besonderheiten und garantieren eine korrekte Übertragung aller Angaben.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Einbürgerungsbehörden verlangen eine beglaubigte Übersetzung zur Prüfung Ihrer Identität und Abstammung.
Wichtig: Die Urkunde darf in der Regel nicht älter als 6 Monate sein.
Für Arbeitsvisum, Studium, Familiennachzug oder Blue Card benötigen Sie oft eine übersetzte Geburtsurkunde als Identitätsnachweis bei der Ausländerbehörde.
Tipp: Bei Familiennachzug auch Geburtsurkunden der Kinder übersetzen lassen.
Bei Geburt eines Kindes in Deutschland mit spanischem Elternteil muss die Geburtsurkunde der Eltern dem deutschen Standesamt in übersetzter Form vorgelegt werden.
Manche Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation eine übersetzte Geburtsurkunde, besonders wenn der Name auf dem Schulabschluss abweicht.
Für internationale Rentenansprüche oder die Anerkennung von Versicherungszeiten kann eine übersetzte Geburtsurkunde erforderlich sein.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen dient die übersetzte Geburtsurkunde als Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse vor deutschen Gerichten.
Laden Sie Ihre spanische Geburtsurkunde über unser Online-Formular hoch oder senden Sie sie per E-Mail. Ein Scan oder Smartphone-Foto in guter Qualität reicht aus. Das Original benötigen wir nicht.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot.
Nach Ihrer Auftragsbestätigung übersetzt ein vereidigter Spanisch-Übersetzer Ihre Geburtsurkunde fachgerecht. Alle Angaben werden präzise ins Deutsche übertragen und die Übersetzung wird beglaubigt.
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post (inkl. Originalstempel und Unterschrift). Optional: Vorab-Scan per E-Mail. Zahlung erst nach Erhalt möglich – kein Risiko für Sie!
Erfahrung mit spanisch-deutschen Übersetzungen und Behördenanforderungen
Kundenbewertungen bei über 850 Bewertungen für spanische Übersetzungen
Spanische Muttersprachler mit perfekten Deutschkenntnissen
Beglaubigte Übersetzungen mit voller Rechtsgültigkeit vor deutschen Behörden
Strenge Geheimhaltung bei persönlichen Dokumenten nach DSGVO-Standards
Individuelle Betreuung, telefonisch oder per E-Mail
"Ich habe die Übersetzung angefordert und alles ist glatt und schnell gelaufen. Was ich vesonders gut fand, dass ich nach Infos und Ratschläge erhalten habe damit alles seine Richtigkeit hat für das Amt. Good job, kann ich weiterempfehlen."
"Freundlicher Kontakt und schnelle Übersetzung. Das Amt war zufrieden, und somit war ich auch zufrieden. Im Vergleich sehr günstig. Vielen herzlichen Dank!"
"Ich benötigte meine Übersetzung sehr schnell, was für Embassy Translations kein Problem darstellte. Innerhalb nur eines Tages konnten man mir eine Übersetzung vorab per Email zukommen lassen. Herzlichen Dank für die Spontanität und danke auch für die nette und unkomplizierte Kommunikation. Gerne wieder!"
Im spanischen Namensrecht führt jede Person zwei Nachnamen (apellidos): zuerst den des Vaters, dann den der Mutter. Bei der Übersetzung ist die korrekte Darstellung für deutsche Behörden wichtig.
Beispiel: María García López = Vorname: María | Nachname: García López
Spanische Geburtsurkunden aus dem Registro Civil enthalten oft umfangreiche Randbemerkungen (notas marginales) über Eheschließungen, Namensänderungen oder Staatsangehörigkeiten, die vollständig übersetzt werden müssen.
Geburtsurkunden aus Mexiko, Argentinien oder Kolumbien weichen teils erheblich vom spanischen Format ab. Mexikanische Actas de Nacimiento enthalten z.B. die CURP-Nummer, die erläutert werden sollte.
Besonderheit: Enthält oft umfangreiche Randbemerkungen (notas marginales) über Eheschließungen und Scheidungen
Gültigkeit: Für Eheschließung max. 6 Monate alt
Besonderheit: Enthält CURP-Nummer (Clave Única de Registro de Población), oft mehrfarbig gedruckt
Tipp: Neuere digitale Version bevorzugt verwenden
Besonderheit: Moderne Versionen enthalten QR-Code zur Verifizierung
Hinweis: Deutsche Behörden akzeptieren auch die vereinfachte Version
Besonderheit: Variiert stark je nach Provinz, oft sehr detaillierte Angaben
Wichtig: DNI-Nummer wird mit übersetzt
Besonderheit: Kompaktes Format, meist 1-2 Seiten
Tipp: Online-Version über Registro Civil erhältlich
Besonderheit: Enthält DNI-Nummer und oft mehrere Generationen
Hinweis: Digitale Version seit 2019 verfügbar
Spanische Geburtsurkunde jetzt beglaubigen lassen
Nein. Für die Übersetzung reicht ein qualitativ guter Scan oder ein Smartphone-Foto vollkommen aus. Sie behalten Ihr Original und reichen es später zusammen mit der beglaubigten Übersetzung bei der Behörde ein. Das Original wird nur für die finale Vorlage beim Standesamt oder der Ausländerbehörde benötigt, nicht für den Übersetzungsprozess.
Standardbearbeitung: 3-4 Werktage ab Auftragserteilung
Express-Service: 24 Stunden (gegen Aufpreis)
Nach Fertigstellung erhalten Sie optional einen Scan per E-Mail, das Original folgt per Post. Der Versand innerhalb Deutschlands dauert 1-2 Werktage, ins EU-Ausland 3-5 Werktage.
Ja, in den meisten Fällen. Deutsche Behörden verlangen für spanische Dokumente fast immer eine Apostille:
Die Apostille muss im Herkunftsland (Spanien, Mexiko, etc.) beantragt werden, bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben. Wir beraten Sie gerne kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Apostille nötig ist.
Ja, garantiert. Unsere Übersetzer sind staatlich ermächtigt bzw. öffentlich bestellt und vereidigt gemäß § 142 ZPO. Ihre beglaubigte Übersetzung wird von allen deutschen Ämtern, Gerichten, Standesämtern, Universitäten und Behörden anerkannt. Dies ist gesetzlich geregelt und gilt bundesweit einheitlich. Sie erhalten die Übersetzung mit Originalstempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk des Übersetzers.
Im spanischen Namensrecht trägt jede Person zwei Nachnamen. Bei der Übersetzung werden beide Apellidos als ein deutscher Nachname behandelt und entsprechend gekennzeichnet.
Beispiel:
Spanisch: María García López
Deutsch: Vorname: María | Nachname: García López
Unsere Übersetzer kennen die rechtlichen Besonderheiten und stellen sicher, dass Ihr Name für deutsche Behörden korrekt und eindeutig übersetzt wird.
Nein, Zahlung nach Erhalt ist möglich. Sie haben die Wahl zwischen Vorkasse (per Überweisung) oder Zahlung nach Erhalt der Übersetzung (per Rechnung). So gehen Sie kein Risiko ein und zahlen erst, wenn Sie die fertige beglaubigte Übersetzung in den Händen halten.
Partida Literal (Certificación Literal): Vollständige Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Randbemerkungen (Ehen, Scheidungen, Namensänderungen). Meist 2-4 Seiten lang. Deutsche Behörden bevorzugen diese Version.
Extracto / Certificación: Auszug mit den wichtigsten Daten (Name, Geburtsdatum, Eltern). Meist 1 Seite. Für viele Zwecke ausreichend, aber Standesämter verlangen oft die Literal-Version.
💡 Tipp: Fragen Sie vorab bei Ihrer Behörde nach, welche Version benötigt wird. Wir übersetzen beide Varianten.
Die beglaubigte Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum und bleibt unbegrenzt gültig. Allerdings kann die zugrundeliegende Geburtsurkunde von Behörden als "zu alt" eingestuft werden:
Klären Sie die Anforderungen immer vorab mit der zuständigen Behörde. Bei Bedarf kann eine neue Geburtsurkunde im Herkunftsland beantragt werden.
Nein, die Apostille muss im Ausstellungsland beantragt werden und kann nicht aus Deutschland heraus erfolgen. Sie müssen die Apostille direkt bei der zuständigen Behörde in Spanien, Mexiko oder Ihrem jeweiligen Herkunftsland beantragen.
Was wir für Sie tun können:
Spanische Bezeichnung für Geburtsurkunde. In Spanien wird oft zwischen "Partida Literal" (vollständig) und "Extracto" (Auszug) unterschieden.
In Lateinamerika gebräuchlicher Begriff für Geburtsurkunde, besonders in Mexiko, Kolumbien und Mittelamerika.
Das spanische Standesamt, das Geburten, Ehen und Sterbefälle registriert. Hier werden Geburtsurkunden ausgestellt.
Randbemerkungen in der Geburtsurkunde über spätere Ereignisse wie Eheschließungen, Scheidungen oder Namensänderungen. Diese müssen vollständig mitübersetzt werden.
Das doppelte Nachnamenssystem: Jede Person trägt zwei Nachnamen – den ersten vom Vater, den zweiten von der Mutter. Beispiel: García López.
Clave Única de Registro de Población – die mexikanische Bevölkerungsnummer, die auf jeder mexikanischen Geburtsurkunde vermerkt ist.
Laden Sie Ihre spanische Geburtsurkunde hoch und erhalten Sie innerhalb weniger Stunden ein transparentes Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten und ohne Verpflichtung.
*Hinweis zur Apostille: Wir bieten keinen Apostillen-Service an, da Apostillen nur im Ausstellungsland der Urkunde beantragt werden können. Wir beraten Sie jedoch gerne kostenlos, ob Sie eine Apostille benötigen und wie Sie diese in Spanien, Mexiko oder Ihrem jeweiligen Herkunftsland beantragen können.
Anerkennungsgarantie: Unsere beglaubigten Übersetzungen erfüllen alle formalen Anforderungen für die Anerkennung durch deutsche Ämter, Gerichte und Institutionen gemäß § 142 ZPO. Sollte Ihre Übersetzung dennoch einmal nicht akzeptiert werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich kostenfrei bei der Lösung.
Datenschutz: Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen und streng vertraulich behandelt. Nach Abschluss des Auftrags werden alle Daten gemäß DSGVO sicher gelöscht. Wir sind ISO-zertifiziert und arbeiten nach höchsten Sicherheitsstandards.
Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:
0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu